heygold-Anteil der GTS AG, Köln
Stand: November 2022
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten grundsätzlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen vertraglichen Geschäftsbeziehungen zwischen der GTS AG, Marzellenstrasse 12, 50667 Köln (nachfolgend „GTS") und Bestellern, also Kunden der GTS, die entweder Verbraucher oder Unternehmer sind (nachfolgend zusammen „Vertragspartner“), soweit nicht einzelne Bestimmungen nur auf die Rechtsbeziehungen mit Verbrauchern oder Unternehmern Anwendung finden und diese AGB ausdrücklich anderes regeln.
Dabei versteht sich unter Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (nachfolgend „Verbraucher“ genannt).
Als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft anzusehen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (nachfolgend „Unternehmer“ genannt). Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
Die AGB gelten dabei in ihrer jeweils gültigen Fassung bei Abschluss eines Vertrages zwischen den vorgenannten Parteien.
GTS bietet vereinfacht ausgedrückt über die von ihr betriebene Internetseite unter www.heygold.com (nachfolgend „Plattform“ genannt) den Kauf, die unentgeltliche Verwahrung sowie die Veräußerung von Miteigentumsanteilen (Miteigentum nach Bruchteilen) an einem Goldsammelbestand (nachfolgend „heygold-Anteil“ genannt) an. Mit dem Erwerb eines heygold-Anteils erwirbt der Vertragspartner einen Miteigentumsanteil an einem Goldsammelbestand. Ein heygold-Anteil dokumentiert gewichtsmäßig 0,1 Gramm Gold (mit einer Feinheit von 999,99/1000) des Gesamtgewichts des Goldsammelbestands.. GTS ist für die Verwahrung des Goldsammelbestands verantwortlich und hat damit die Deutsche Edelmetallhaus GmbH, Marzellenstraße 12, 50667 Köln (nachfolgend „Verwahrerin“ genannt) beauftragt.
GTS bietet dem Vertragspartner zudem den Rückkauf des heygold-Anteils über die Plattform an (vgl. Ziffer IV.3.).
Die AGB werden mit Abschluss des Vertrages wesentlicher Vertragsbestandteil der jeweiligen Vertragsbeziehung zwischen GTS und dem Vertragspartner, die neben dem Erwerbsvorgang des heygold-Anteils zusammen mit dem Miteigentumsanteil auch die Verwahrung des Miteigentumsanteil durch GTS regelt. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn GTS der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
GTS behält sich vor, Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der AGB und sonstiger Bedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Solche Änderungen gelten nicht für bereits getätigte Bestellungen. GTS wird diese Änderungen nur ausführen soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Im Übrigen wird GTS den Vertragspartner unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die vom Vertragspartner mitgeteilte Email-Adresse informieren. Die Änderungen werden in diesem Fall Vertragsbestandteil, wenn der Vertragspartner nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis gegenüber GTS zumindest in Textform widerspricht. In diesem Fall ist GTS zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
GTS kann aufgrund gesetzlicher Vorschriften (insbesondere Geldwäschegesetz, Abgabenordnung) in bestimmten Fällen zur Identifizierung seiner Vertragspartner und eines etwaigen wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet sein. In diesem Fall ist der Vertragspartner gesetzlich zur Mitwirkung, insbesondere Vorlage von amtlichen Ausweisdokumenten und ggf. weiterer notwendiger Informationen und Unterlagen, verpflichtet. Sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen sind unverzüglich gegenüber GTS anzuzeigen. Unabhängig von gesetzlichen Vorschriften behält sich GTS generell eine Identitätsprüfung seiner Vertragspartner aus Sicherheitsgründen vor.
Die Inanspruchnahme der Plattform und der von GTS darüber angebotenen Leistungen setzt die einmalige Registrierung und Einrichtung eines Nutzerkontos des Vertragspartners auf der Plattform voraus. Die Registrierung und die Anlage eines Nutzerkontos erfolgt durch das Ausfüllen und Absenden eines von GTS auf der Plattform vorgehaltenen Formulars auf elektronischem Weg. Der Vertragspartner kann das vorgenannte Formular nur nach Kenntnisnahme und Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GTS zum Versand bringen. Die Registrierung und Nutzung der Plattform ist für den Vertragspartner unentgeltlich. Vertragspartnern ist eine Registrierung und Nutzung der Plattform nur gestattet, wenn sie mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und unbeschränkt geschäftsfähig sind.
Für die Registrierung als Voraussetzung des Vertragsschlusses zwischen den Parteien ist die Eingabe persönlicher Daten des Nutzers (Name, Vorname, Rechnungsanschrift, Email-Adresse) erforderlich. Eine Registrierung unter Pseudonym oder einem anderen Namen sowie die Mehrfachregistrierung ist unzulässig. Der Vertragspartner hat auf eigene Rechnung zu handeln.
Der Vertragspartner gibt sich zudem ein individualisiertes frei wählbares Passwort, welches zusammen mit der Email-Adresse als Benutzernamen die Zugangsdaten für die Plattform und deren Nutzung darstellen (nachfolgend „Zugangsdaten“ genannt). Die Zugangsdaten hat der Vertragspartner strikt geheim zu halten.
GTS behält sich das Recht vor, Anmeldeanträge abzulehnen bzw. registrierte Vertragspartner ohne Angabe eines Grundes von der Nutzung der Plattform auszuschließen.
Jeder registrierte Vertragspartner kann jederzeit die Löschung oder Änderung seiner im Rahmen der Registrierung angegebenen Daten bei GTS beantragen, sofern nicht gesetzliche Vorgaben entgegenstehen oder die Daten für Zwecke, für die sie erhoben wurden, noch notwendig sind. Für die Löschung oder Änderung dieser Daten muss der Kunde eine entsprechende Email an support@heygold.com senden. Der Vertragspartner kann die Daten jederzeit in der Rubrik „MEIN PROFIL“ einsehen.
Der registrierte Vertragspartner kann die auf der Plattform dargestellten und angebotenen heygold-Anteile an dem Goldsammelbestand über den Button „KAUFEN“ auswählen. Die bloße Darstellung der heygold-Anteils an einem Goldsammelbestand auf der Plattform als solches stellt kein verbindliches Angebot seitens GTS dar, sondern lediglich die Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (invitatio ad offerendum).
Über den Button „KAUFEN“ gelangt der Vertragspartner zu einer Übersichts-Seite „Investment Dashboard“. Dort bekommt er einen Überblick, über die von ihm über die Plattform getätigten Investments, insbesondere bei der Auswahl der Investmentkachel „Gold“ seinen jeweils aktuellen Bestand an heygold-Anteilen angezeigt. Zudem erhält der Vertragspartner dort die Möglichkeit zum Kauf von weiteren heygold-Anteilen in dem er eine beliebige und von ihm frei wählbaren Anzahl der von ihm zu bestellenden heygold-Anteilen eingibt. Daneben wird der jeweilige aktuelle Einzelpreis eines heygold-Anteils aufgeführt, sowie der vom Vertragspartner zu zahlende Gesamtpreis.
Durch das Drücken des Bestellbuttons „WEITER“ gelangt der Vertragspartner auf eine Übersichtsseite die ihm nochmals den jeweils aktuellen Bestand seiner heygold-Anteile, sowie die Daten seiner aktuellen Bestellung (Anzahl, Einzelpreis und Gesamtpreis) anzeigt. Der Vertragspartner kann dann jeweils auswählen, mit welche der von GTS angebotenen Zahlarten Banküberweisung, Sofortüberweisung, PayPal oder giropay/paydirekt er den jeweiligen Gesamtpreis zahlen möchte.
Drückt der Vertragspartner nach erforderlicher Auswahl der Zahlungsart, den Button „JETZT KAUFEN“ gibt er einen verbindlichen Antrag und damit ein Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen heygold-Anteile gegenüber GTS ab. Im Rahmen der Abgabe des Angebots erklärt sich der Vertragspartner damit einverstanden, dass GTS die Verwahrerin mit der Verwahrung der Miteigentumsanteile an einem Goldsammelbestand im eigenen Namen unterbeauftragt (Besitzmittlungsverhältnis). Alle Angebote von GTS gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den jeweiligen Warenangebot etwas anderes vermerkt ist.
GTS schickt daraufhin dem Vertragspartner eine automatische Empfangsbestätigung per Email zu, die im Anhang die Rechnung zur jeweiligen Bestellung des Vertragspartners enthält und die der Vertragspartner über die reguläre Systemfunktion „Speichern“ und „Drucken“ elektronisch speichern und ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass das vorgenannte Angebot des Vertragspartners bei GTS eingegangen ist und stellt keine Annahme dieses Angebotes dar.
Der Vertragspartner verzichtet ausdrücklich auf den Zugang einer Annahmeerklärung durch GTS. GTS ist jedoch insoweit auch berechtigt, das Angebot des Vertragspartners ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Insoweit kommt der Vertrag bei der vorstehend beschriebenen Angebotsabgabe entweder durch Zusendung einer entsprechenden Annahmeerklärung oder durch den Vollzug der Leistung (vgl. nachfolgende Ziffer II.2) durch Einlagerung des heygold-Anteils bei der Verwahrerin und dem Hinzufügen eben dieses heygold-Anteils zum Goldsammelbestand (Annahme) zustande, je nachdem welches zeitlich früher erfolgt. Hierüber wird GTS den Vertragspartner mindestens in Textform (Email) informieren.
In der Email mit der Empfangsbestätigung oder in einer separaten Email wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, Rechnung und AGB) dem Vertragspartner von GTS auf einem dauerhaften Datenträger (Email oder Papierausdruck) zugesandt. Der Vertragstext wird zudem unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
Vertragsgegenstand ist der Kauf sowie die unentgeltliche Verwahrung und die Übertragung von Miteigentumsanteilen an einem Goldsammelbestand (Miteigentum nach Bruchteilen). Die Miteigentümer bilden eine Bruchteilsgemeinschaft im Sinne der §§ 741 ff. BGB. Je heygold-Anteil überträgt GTS dem Vertragspartner nach jeweils vollständiger Bezahlung einen Miteigentumsanteil an dem nachfolgend näher bezeichneten Goldsammelbestand, der gewichtsmäßig 0,1 Gramm Gold des Gesamtgewichts des Goldsammelbestands beträgt.
Dabei erwirbt GTS in eigenem Namen Gold möglichst großer Gold-Barren (1kg, 1 Unze) von seinem Lieferanten und verwahrt dieses, gemeinsam mit dem sonstigen in seinem Besitz befindlichen Edelmetallbeständen in einem Sammelbestand bei der Verwahrerin. GTS verschafft dem Vertragspartner Eigentum an dem gekauften Edelmetall durch die Einräumung von Miteigentumsanteilen entsprechend des Umfangs der vom Vertragspartner erworbenen heygold-Anteile.
a) Übertragung von Miteigentumsanteil
Die Übertragung des Miteigentums erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung durch die Einigung zwischen GTS und dem Vertragspartner, dass der Vertragspartner Miteigentümer am Goldsammelbestand werden soll und der Vereinbarung eines sog. Besitzmittlungsverhältnisses, wie nachfolgend beschrieben:
Ein Besitzmittlungsverhältnis liegt vor, wenn GTS für den Vertragspartner unter Anerkennung dessen (Bruchteils)eigentums dessen Bruchteil verwahrt, bzw. durch einen Dritten verwahren lassen will. Dabei erhält der Vertragspartner mit Annahme seines Angebots durch GTS einen Herausgabeanspruch gegenüber dieser auf Herausgabe des Goldsammelbestands an alle Miteigentümer im Sinne des § 432 BGB (i) im Falle der Beendigung des Verwahrvertrages zwischen GTS und der Verwahrerin (sofern GTS keinen neuen Verwahrvertrag mit einem Dritten schließt) oder (ii) im Falle der gesetzlich vorgesehenen Aufhebungsmöglichkeiten der Bruchteilsgemeinschaft zwischen den Miteigentümern.
Die Parteien sind sich insoweit über den Eigentumsübergang durch Gutschrift auf das Nutzerkonto des Vertragspartners einig.
b) Verwahrung des Miteigentumsanteil
Die GTS wird die Verwahrerin darüber aufklären, dass der Goldsammelbestand im Miteigentum der Vertragspartner steht und vertraglich sicherstellen, dass Pfandrechte oder Zurückbehaltungsrechte der Verwahrerin nur wegen solcher Forderungen geltend gemacht werden können, die mit Bezug auf den Goldsammelbestand entstanden sind.
Die GTS wird vertraglich sicherstellen, dass die Verwahrerin den Goldsammelbestand gegen Diebstahl, Feuer und Wasserschäden versichert. Die GTS haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit der Verwahrerin. Dem Vertragspartner steht im Falle der Insolvenz der Verwahrerin gemäß § 47 InsO ein Aussonderungsrecht zu, das von der GTS im Namen der Miteigentümer des Goldsammelbestands geltend gemacht wird.
Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich mit einer Sammelverwahrung einverstanden. Der Goldsammelbestand beinhaltet alle Goldbarren, die sich im Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie zukünftig in der in Fach 3 des Tresors 2 der Verwahrerin enthaltenen Box mit der Aufschrift „heygold“ befinden bzw. zukünftig befinden werden. GTS versichert, dass das im Sammelbestand befindliche Gold gewichtsmäßig mindestens der verkauften heygold-Anteil-Anzahl multipliziert mit 0,1 Gramm Gold entspricht. Dies wird jährlich von einem Wirtschaftsprüfer überprüft.
GTS ist berechtigt, eigenständig und ohne vorherige Abstimmung mit dem Vertragspartner, die Zusammensetzung des Goldsammelbestands in Bezug auf die dort befindlichen Barren zu ändern, sofern das Gesamtgewicht des im Goldsammelbestand befindlichen Goldes vor und nach der Anpassung im Verhältnis zu den emittierten heygold-Anteilen nicht unterschritten wird.
GTS führt ein Verzeichnis zur Verwaltung der Miteigentumsanteile an dem genannten Goldsammelbestand. Hieraus ist insbesondere ersichtlich, welchem Vertragspartner, welche Anzahl an heygold-Anteilen zugeordnet ist. Das erfasste Gewicht pro Vertragspartner ist für die Bestimmung des Miteigentumsanteils am Gesamtbestand des Goldsammelbestands maßgebend.
Im Falle der Beendigung des Verwahrvertrages mit der Verwahrerin wird GTS diese Information auf der Plattform frei zugänglich veröffentlichen.
c) Bruchteilsgemeinschaft
Alle Miteigentümer bilden eine Bruchteilsgemeinschaft im Sinne der §§ 741 ff. BGB.
Über den Fall der Beendigung des Verwahrvertrages ohne Abschluss eines neuen Verwahrvertrages hinaus ist eine Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft – auch mit Wirkung über den Tod des Vertragspartners hinaus – für immer ausgeschlossen. Die gesetzlichen Aufhebungsmöglichkeiten bleiben unberührt. Die gemeinschaftliche Verwaltung nach §§ 744 und 745 BGB ist ausgeschlossen.
Wird der Herausgabeanspruch an alle Miteigentümer unter den vorgenannten Voraussetzungen von einem Miteigentümer geltend gemacht, ist GTS berechtigt, den Goldsammelbestand zum aktuellen marktüblichen Verkaufspreis (Händlerabgabepreis) im Namen aller Miteigentümer zu veräußern. GTS wird den Liquiditätserlös durch Auszahlung des jeweiligen Anteils durch Überweisung auf die jeweils angegebene Bankverbindung auskehren.
Die auf der Plattform angegebenen Preise verstehen sich auf Grund der Anwendung der Steuerfreiheit nach § 25c UStG in der jeweils gültigen Fassung als Nettopreise ohne Umsatzsteuer.
Die Zahlung des Kaufpreises für einen heygold-Anteil und den damit dokumentierten Miteigentumsanteil an einem Goldsammelbestand, ist jeweils vor dem Vertragsschluss fällig.
GTS erkennt insoweit nur die in der Plattform angezeigten Zahlungsarten (Banküberweisung, Sofortüberweisung, PayPal, giropay/paydirekt) an. Insoweit ist der Kaufpreis unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer oder der Kundennummer als Verwendungszweck auf die von GTS in der jeweiligen Rechnung angegebene Bankverbindung von GTS zu bezahlen. Die Belastung des Bankkontos, bzw, des PayPal-Kontos des Vertragspartners erfolgt dabei als Vorauskasse. GTS erhält jeweils die Überweisungsgutschrift.
Erfolgt binnen 24 Stunden nach Versand des Vertragstextes kein Zahlungseingang auf die jeweilig angegebene Bankverbindung oder das PayPal-Konto von GTS oder nur ein nicht vollständiger Zahlungseingang, ist GTS berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Tritt GTS vom Vertrag zurück, wird GTS den heygold-Anteil nicht mehr liefern, auch wenn der Vertragspartner nach dem Erhalt der Rücktrittserklärung noch den ursprünglich von GTS geforderten Betrag an diese zahlt. Der Vertragspartner ist in diesem Fall GTS zudem zum Ersatz des durch etwaige Kursschwankungen zwischen Vertragsschluss und Rücktrittserklärung entstandenen Schadens verpflichtet.
Der Verwahrvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertragspartner kann den Verwahrvertrag ganz oder teilweise mindestens in Textform (bspw. per Brief, per Email oder per Telefax) kündigen. Bestimmt der kündigende Vertragspartner in der Kündigung nicht ausdrücklich einen anderen Termin, so erfolgt die Kündigung in der Regel mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum jeweiligen Monatsende. Mit Beendigung des Verwahrvertrages wird der Vertragspartner die in seinem Eigentum stehenden heygold-Anteile an GTS nach den Regelungen dieser AGB zurück verkaufen. Im Übrigen gilt die Regelung der Ziffer III.2 lit c) dieser AGB
Klarstellend wird festgehalten, dass eine Herausgabe des jeweiligen Miteigentumsanteils an den Vertragspartner ausgeschlossen ist. Insoweit kann nur ein Herausgabeanspruch an alle Miteigentümer der Bruchteilsgemeinschaft geltend gemacht werden. In diesem Fall ist GTS berechtigt, den Goldsammelbestand zum aktuellen Goldkurs im Namen aller Miteigentümer zu veräußern. GTS wird den Liquiditätserlös durch Auszahlung des jeweiligen Anteils durch Überweisung auf die jeweils angegebene Bankverbindung auskehren.
Eine Kündigung des Verwahrvertrages durch GTS kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Ein wichtiger Grund im Sinne dieser AGB liegt insbesondere vor, wenn
a) der Vertragspartner falsche Angaben im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss macht
b) der Vertragspartner im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere des Geldwäschegesetztes /GwG), den geltenden Embargovorschriften oder den Vorschriften zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und/oder anderen strafrechtlichen Regelungen verstößt,
c) der Vertragspartner der GTS und/oder den Verwahrer vorsätzlich schädigt oder versucht zu schädigen,
d) der Vertragspartner einer Änderung dieser Vertragsbedingungen nicht zustimmt und GTS die Fortsetzung des Vertrages ohne die Änderungen der Vertragsbedingungen nicht zumutbar ist (vgl. Ziffer I. dieser AGB) und
e) die Verwahrerin ihre geschäftliche Beziehung mit GTS, gleich aus welchen Gründen auch immer, beendet, ohne dass GTS dies zu vertreten hat.
Klarstellend weisen wir nochmals darauf hin, die Beendigung des Verwahrvertrages keine Auswirkung auf den Bestand der Bruchteilsgemeinschaft hat. Das Recht zur Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft ist ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsrechte des Vertragspartners richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist:
Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt bei Vertragspartnern, die Verbraucher sind 2 Jahre, bzw. bei Vertragspartnern die Unternehmer sind 1 Jahr.
Eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht wird und/oder auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der GTS, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. § 478 BGB und die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben von dieser Regelung unberührt.
Liegt ein Mangel vor, ist GTS zur Nacherfüllung berechtigt. GTS ist jedoch auch berechtigt, die vom Vertragspartner gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und eine andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Vertragspartner bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner ausgeschlossen.
Schlägt die Nacherfüllung mindestens zweimal fehl, ist der Vertragspartner berechtigt, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
Der Vertragspartner darf über den heygold-Anteil nur mit ausdrücklicher Zustimmung der GTS verfügen. Ein bilateraler Handel des heygold-Anteils außerhalb des von GTS eingerichteten Markplatzes und des Online-Shops ist nicht vorgesehen.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Miteigentumsanteile am Goldsammelbestand nicht zu verpfänden oder auf sonstige Art und Weise zu belasten.
Die Übertragung eines heygold-Anteils erfolgt nach entsprechender Einigung durch die Abtretung des Herausgabeanspruchs des jeweiligen Miteigentumsanteils aus dem Vertragsverhältnis mit GTS.
Ein Miteigentumsanteil am Goldsammelbestand, der weniger als 0,1 Gramm Gold entspricht, kann übertragen werden, somit kann auch ein heygold-Anteil in Bruchteilen von bis zu 0,01 Anteilen übertragen werden.
Der Vertragspartner ist berechtigt die ihm gehörenden heygold-Anteile an GTS zurück zu verkaufen. Zu diesem Zweck kann der der Vertragspartner über sein Benutzerkonto auf der Plattform GTS eine von ihm zu wählende Anzahl der in seinem Eigentum stehenden heygold-Anteile auswählen und GTS zum (Rück)Kauf anbieten.
Zu diesem Zweck muss der Vertragspartner den Button „VERKAUFEN“ drücken. Der Vertragspartner kann die Anzahl der von ihm zum Rückkauf angebotenen heygold-Anteile in der vorgehaltenen Eingabemaske eintragen. Dabei ist die Anzahl der zum Verkauf anbietbaren heygold-Anteilen auf die im Verzeichnis zur Verwaltung der Miteigentumsanteile dem Vertragspartner aufgeführten Anteilsanzahl begrenzt. Mit dem Button „ANGEBOT EINHOLEN“ übermittelt der Vertragspartner seine Einladung zur Abgabe eines Rückkaufangebots an GTS. Diese übermittelt dem Vertragspartner unverzüglich ein Angebot, welches sich am jeweils aktuellen Fixpreis für Gold an der Londoner Börse orientiert. Das Angebot ist zeitlich befristet auf 5 Minuten. Hierauf wird der Vertragspartner jeweils deutlich sichtbar hingewiesen. Nimmt der Vertragspartner das Angebot von GTS zum Rückkauf an, so muss er dies durch Drücken des Buttons „ANGEBOT ANNEHMEN UND JETZT VERKAUFEN“ und die Eingabe seiner gültigen Bankverbindung bestätigen. Erst mit Gutschrift des Verkaufspreises auf der vom Vertragspartner angegebenen Bankverbindung wird das Eigentum an dem heygold-Anteil vom Vertragspartner an GTS übertragen. Der Vertragspartner überträgt zu diesem Zweck den Herausgabeanspruchs des jeweiligen Miteigentumsanteils an GTS. GTS nimmt diese Abtretung an.
Eine physische Auslieferung der heygold-Anteile an den Vertragspartner im Falle der Beendigung des Verwahrungsvertrages gleich aus welchem Grund ist nicht möglich, vgl. Ziffer III.4
Will der Vertragspartner das Angebot von GTS auf Rückkauf des heygold-Anteils nicht annehmen, kann er diesen auch an einen anderen Nutzer der Plattform veräußern. Zu diesem Zweck wird GTS einen Marktplatz zur Weiterveräußerung und Weiterübertragung der heygold-Anteile einrichten. Für die Nutzung des Marktplatzes ist u.a. eine gesonderte Registrierung erforderlich.
Wird das Nutzerkonto des Vertragspartners für die Nutzung des Marktplatzes freigeschaltet, kann der Vertragspartner ein Angebot zur Übertragung von heygold-Anteilen unterbreiten. Weitere Einzelheiten regeln die AGB für die Nutzung des Marktplatzes.
Die nachfolgenden Ausführungen stellen die als wesentlich erachteten tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit dem Erwerb von heygold-Anteil zusammen mit dem Miteigentumsanteil dar. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass infolge besonderer individueller und somit nicht bekannter Umstände beim Vertragspartner weitere individuelle Risiken eintreten können, die für GTS nicht vorhersehbar sind oder sich dadurch Risikofolgen intensivieren ebenso wie durch das Hinzutreten allgemeiner negativer wirtschaftlicher Umstände, wie etwa einer weltweiten Finanz-, Währungs- und/oder Wirtschaftskrise, ggf. als Folge einer Pandemie.
Diese und die nachstehend dargestellten Risiken entbinden den Vertragspartner nicht davon, sich ein eigenständiges Urteil hinsichtlich des Angebots von heygold-Anteil zu bilden und zur Grundlage seiner Entscheidung zu machen. Individuelle Risiken aus der persönlichen Situation des Vertragspartners können hier nicht dargestellt werden. Daher kann es zur Beurteilung des Angebots für den Vertragspartner empfehlenswert sein, den Rat von eigenen Beratern einzuholen.
Dem Vertragspartner ist bekannt, dass der Erwerb des heygold-Anteils (Miteigentumsanteil an einem Goldsammelbestand) ein Verlustrisiko für sein eingesetztes Kapital bis zum Totalverlust beinhaltet. Dem Vertragspartner ist ferner bekannt, dass der heygold-Anteil keinen Anspruch auf die Herausgabe von physischem Gold, auch nicht in Höhe des Miteigentumsanteil gewährt und der heygold-Anteil ohne ausdrückliche Zustimmung von GTS nicht übertragbar ist.
Dem Vertragspartner steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
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Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tage des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (GTS AG, Marzellenstraße 12, 50667 Köln, E-Mail: support@heygold.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, obwohl Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf die Rechtsfolge hingewiesen wurden und dieser ausdrücklich zugestimmt haben, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht („Wertersatz“).
Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Bei einem Vertrag im Zusammenhang mit dem Erwerb des heygold-Anteils besteht kein Recht auf Widerruf.
Das Recht zum Widerruf erlischt, wenn GTS die Dienstleistung erbracht hat und der Vertrag durch Erwerb des heygold-Anteil und dem damit dokumentierten Miteigentumsanteil an einem Goldsammelbestand durch den Vertragspartner vollzogen ist oder GTS mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat, nachdem der Vertragspartner hierzu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch GTS verliert.
Ende der Widerrufsbelehrung
Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GTS, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet GTS nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Vertragspartnern aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Im Übrigen verjähren Ansprüche wegen Mängel in der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren, es sei denn der Vertragspartner ist kein Verbraucher. In diesem Fall beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr, es sei denn GTS haftet gemäß den Regelung dieser Ziffer 9 auf Schadensersatz.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, einander zeitlich unbeschränkt, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich bezeichneten Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung zugängig gemacht werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrages beschäftigte Dritte erfolgt nur mit vorheriger schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners.
GTS erhebt und verarbeitet die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Vertragspartners. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Vertragspartners beachtet GTS die gesetzlichen Bestimmungen. Ohne Einwilligung des Vertragspartners wird GTS personenbezogene Daten des Vertragspartners nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist oder ein berechtigtes Interesse von GTS besteht.
Der Vertragspartner kann im Online-Shop Waren nur als angemeldeter Benutzer bestellen. Als angemeldeter Benutzer muss er nicht jedes Mal seine persönlichen Daten angeben, sondern der Vertragspartner kann sich vor oder im Rahmen einer Bestellung einfach mit seiner Email-Adresse und dem von ihm bei Registrierung frei gewählten Passwort in seinem Vertragspartnerkonto anmelden
Zur Durchführung und Abwicklung einer Bestellung benötigt GTS vom Vertragspartnern mindestens die folgenden Daten:
– Vor- und Nachname
– E-Mail-Adresse
– Postanschrift
- Bankverbindung
Bei der Bezahlung per Überweisung verwendet GTS zudem auch die Bankverbindungsdaten zur Zahlungsabwicklung.
Eine darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten des Vertragspartnern insbesondere für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf einer ausdrücklichen Einwilligung. Diese Einwilligungserklärung erfolgt völlig freiwillig und kann auf der Website www.heygold.com/einwilligungdatenschutz abgerufen sowie von Ihnen jederzeit widerrufen werden.
Die von GTS mitgeteilten Daten bleiben in dem jeweiligen Vertragspartnerkonto so lange gespeichert, bis der Vertragspartner diese selbst löscht. Darüber hinaus speichert GTS die Vertragspartnerdaten nur im Rahmen ihrer steuer- und handelsrechtlichen Pflichten.
Soweit sich die persönlichen Angaben des Vertragspartnern ändern, ist er selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen können online nach Anmeldung unter „MEIN PROFIL“ vorgenommen werden.
Im Rahmen der Anfrage durch Ermittlungsbehörden, kann GTS bei Nachweis der Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens verpflichtet sein, in erforderlichem Umfang, personenbezogene Daten des Vertragspartners, insbesondere die Anschrift, an die ermittelnden Behörden weiterzuleiten.
Hinsichtlich der Einzelheiten und des Umfangs der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Vertragspartnern wird auf die unter https://heygold.com/terms vorgehaltene Datenschutzerklärung verwiesen.
Soweit GTS nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifizierung des Vertragspartnern und eines etwaig wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet ist, ist der Vertragspartner gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere muss der Vertragspartner GTS die zur Identifizierung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzeigen.
GTS speichert den Vertragstext nicht, sendet aber dem Vertragspartner die Bestelldaten und die AGB per E-Mail zu. Die AGB kann der Vertragspartner jederzeit auch hier auf der Plattform unter https://heygold.com/terms einsehen und herunterladen. Etwaige vergangene Bestellungen kann der Vertragspartner auf der Plattform nach seinem Kunden-Login einsehen.
Dieser Vertrag enthält alle zwischen den Parteien über den Vertragsgegenstand getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden existieren nicht.
Änderungen dieser AGB bedürfen zumindest der Textform.
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
Auf Verträge zwischen dem Vertragspartner und GTS findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Vertragspartner als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen sowie des Vertrages als solches selbst nicht berührt.
Im Falle von Streitfragen bietet die EU-Kommission eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform). Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglicher Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen und diese OS-Plattform erreicht der Vertragspartner über folgenden Link: https://ec.europa.eu/consumers/odr
GTS ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Zur Erklärung des Widerrufs können Sie folgendes Formular verwenden:
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
[GTS AG, Marzellenstraße 12, 50667 Köln, E-Mail: support@heygold.com]:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf
der folgenden Waren (*) :
Kauf eines heygold-Anteils
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
_______________
(*) Unzutreffendes streichen.
heygold-Anteil der GTS AG, Köln
Stand: November 2022
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten grundsätzlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen vertraglichen Geschäftsbeziehungen zwischen der GTS AG, Marzellenstrasse 12, 50667 Köln (nachfolgend „GTS") und Bestellern, also Kunden der GTS, die entweder Verbraucher oder Unternehmer sind (nachfolgend zusammen „Vertragspartner“), soweit nicht einzelne Bestimmungen nur auf die Rechtsbeziehungen mit Verbrauchern oder Unternehmern Anwendung finden und diese AGB ausdrücklich anderes regeln.
Dabei versteht sich unter Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (nachfolgend „Verbraucher“ genannt).
Als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft anzusehen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (nachfolgend „Unternehmer“ genannt). Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
Die AGB gelten dabei in ihrer jeweils gültigen Fassung bei Abschluss eines Vertrages zwischen den vorgenannten Parteien.
GTS bietet vereinfacht ausgedrückt über die von ihr betriebene Internetseite unter www.heygold.com (nachfolgend „Plattform“ genannt) den Kauf, die unentgeltliche Verwahrung sowie die Veräußerung von Miteigentumsanteilen (Miteigentum nach Bruchteilen) an einem Goldsammelbestand (nachfolgend „heygold-Anteil“ genannt) an. Mit dem Erwerb eines heygold-Anteils erwirbt der Vertragspartner einen Miteigentumsanteil an einem Goldsammelbestand. Ein heygold-Anteil dokumentiert gewichtsmäßig 0,1 Gramm Gold (mit einer Feinheit von 999,99/1000) des Gesamtgewichts des Goldsammelbestands.. GTS ist für die Verwahrung des Goldsammelbestands verantwortlich und hat damit die Deutsche Edelmetallhaus GmbH, Marzellenstraße 12, 50667 Köln (nachfolgend „Verwahrerin“ genannt) beauftragt.
GTS bietet dem Vertragspartner zudem den Rückkauf des heygold-Anteils über die Plattform an (vgl. Ziffer IV.3.).
Die AGB werden mit Abschluss des Vertrages wesentlicher Vertragsbestandteil der jeweiligen Vertragsbeziehung zwischen GTS und dem Vertragspartner, die neben dem Erwerbsvorgang des heygold-Anteils zusammen mit dem Miteigentumsanteil auch die Verwahrung des Miteigentumsanteil durch GTS regelt. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn GTS der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
GTS behält sich vor, Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der AGB und sonstiger Bedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Solche Änderungen gelten nicht für bereits getätigte Bestellungen. GTS wird diese Änderungen nur ausführen soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Im Übrigen wird GTS den Vertragspartner unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die vom Vertragspartner mitgeteilte Email-Adresse informieren. Die Änderungen werden in diesem Fall Vertragsbestandteil, wenn der Vertragspartner nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis gegenüber GTS zumindest in Textform widerspricht. In diesem Fall ist GTS zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
GTS kann aufgrund gesetzlicher Vorschriften (insbesondere Geldwäschegesetz, Abgabenordnung) in bestimmten Fällen zur Identifizierung seiner Vertragspartner und eines etwaigen wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet sein. In diesem Fall ist der Vertragspartner gesetzlich zur Mitwirkung, insbesondere Vorlage von amtlichen Ausweisdokumenten und ggf. weiterer notwendiger Informationen und Unterlagen, verpflichtet. Sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen sind unverzüglich gegenüber GTS anzuzeigen. Unabhängig von gesetzlichen Vorschriften behält sich GTS generell eine Identitätsprüfung seiner Vertragspartner aus Sicherheitsgründen vor.
Die Inanspruchnahme der Plattform und der von GTS darüber angebotenen Leistungen setzt die einmalige Registrierung und Einrichtung eines Nutzerkontos des Vertragspartners auf der Plattform voraus. Die Registrierung und die Anlage eines Nutzerkontos erfolgt durch das Ausfüllen und Absenden eines von GTS auf der Plattform vorgehaltenen Formulars auf elektronischem Weg. Der Vertragspartner kann das vorgenannte Formular nur nach Kenntnisnahme und Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GTS zum Versand bringen. Die Registrierung und Nutzung der Plattform ist für den Vertragspartner unentgeltlich. Vertragspartnern ist eine Registrierung und Nutzung der Plattform nur gestattet, wenn sie mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und unbeschränkt geschäftsfähig sind.
Für die Registrierung als Voraussetzung des Vertragsschlusses zwischen den Parteien ist die Eingabe persönlicher Daten des Nutzers (Name, Vorname, Rechnungsanschrift, Email-Adresse) erforderlich. Eine Registrierung unter Pseudonym oder einem anderen Namen sowie die Mehrfachregistrierung ist unzulässig. Der Vertragspartner hat auf eigene Rechnung zu handeln.
Der Vertragspartner gibt sich zudem ein individualisiertes frei wählbares Passwort, welches zusammen mit der Email-Adresse als Benutzernamen die Zugangsdaten für die Plattform und deren Nutzung darstellen (nachfolgend „Zugangsdaten“ genannt). Die Zugangsdaten hat der Vertragspartner strikt geheim zu halten.
GTS behält sich das Recht vor, Anmeldeanträge abzulehnen bzw. registrierte Vertragspartner ohne Angabe eines Grundes von der Nutzung der Plattform auszuschließen.
Jeder registrierte Vertragspartner kann jederzeit die Löschung oder Änderung seiner im Rahmen der Registrierung angegebenen Daten bei GTS beantragen, sofern nicht gesetzliche Vorgaben entgegenstehen oder die Daten für Zwecke, für die sie erhoben wurden, noch notwendig sind. Für die Löschung oder Änderung dieser Daten muss der Kunde eine entsprechende Email an support@heygold.com senden. Der Vertragspartner kann die Daten jederzeit in der Rubrik „MEIN PROFIL“ einsehen.
Der registrierte Vertragspartner kann die auf der Plattform dargestellten und angebotenen heygold-Anteile an dem Goldsammelbestand über den Button „KAUFEN“ auswählen. Die bloße Darstellung der heygold-Anteils an einem Goldsammelbestand auf der Plattform als solches stellt kein verbindliches Angebot seitens GTS dar, sondern lediglich die Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (invitatio ad offerendum).
Über den Button „KAUFEN“ gelangt der Vertragspartner zu einer Übersichts-Seite „Investment Dashboard“. Dort bekommt er einen Überblick, über die von ihm über die Plattform getätigten Investments, insbesondere bei der Auswahl der Investmentkachel „Gold“ seinen jeweils aktuellen Bestand an heygold-Anteilen angezeigt. Zudem erhält der Vertragspartner dort die Möglichkeit zum Kauf von weiteren heygold-Anteilen in dem er eine beliebige und von ihm frei wählbaren Anzahl der von ihm zu bestellenden heygold-Anteilen eingibt. Daneben wird der jeweilige aktuelle Einzelpreis eines heygold-Anteils aufgeführt, sowie der vom Vertragspartner zu zahlende Gesamtpreis.
Durch das Drücken des Bestellbuttons „WEITER“ gelangt der Vertragspartner auf eine Übersichtsseite die ihm nochmals den jeweils aktuellen Bestand seiner heygold-Anteile, sowie die Daten seiner aktuellen Bestellung (Anzahl, Einzelpreis und Gesamtpreis) anzeigt. Der Vertragspartner kann dann jeweils auswählen, mit welche der von GTS angebotenen Zahlarten Banküberweisung, Sofortüberweisung, PayPal oder giropay/paydirekt er den jeweiligen Gesamtpreis zahlen möchte.
Drückt der Vertragspartner nach erforderlicher Auswahl der Zahlungsart, den Button „JETZT KAUFEN“ gibt er einen verbindlichen Antrag und damit ein Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen heygold-Anteile gegenüber GTS ab. Im Rahmen der Abgabe des Angebots erklärt sich der Vertragspartner damit einverstanden, dass GTS die Verwahrerin mit der Verwahrung der Miteigentumsanteile an einem Goldsammelbestand im eigenen Namen unterbeauftragt (Besitzmittlungsverhältnis). Alle Angebote von GTS gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den jeweiligen Warenangebot etwas anderes vermerkt ist.
GTS schickt daraufhin dem Vertragspartner eine automatische Empfangsbestätigung per Email zu, die im Anhang die Rechnung zur jeweiligen Bestellung des Vertragspartners enthält und die der Vertragspartner über die reguläre Systemfunktion „Speichern“ und „Drucken“ elektronisch speichern und ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass das vorgenannte Angebot des Vertragspartners bei GTS eingegangen ist und stellt keine Annahme dieses Angebotes dar.
Der Vertragspartner verzichtet ausdrücklich auf den Zugang einer Annahmeerklärung durch GTS. GTS ist jedoch insoweit auch berechtigt, das Angebot des Vertragspartners ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Insoweit kommt der Vertrag bei der vorstehend beschriebenen Angebotsabgabe entweder durch Zusendung einer entsprechenden Annahmeerklärung oder durch den Vollzug der Leistung (vgl. nachfolgende Ziffer II.2) durch Einlagerung des heygold-Anteils bei der Verwahrerin und dem Hinzufügen eben dieses heygold-Anteils zum Goldsammelbestand (Annahme) zustande, je nachdem welches zeitlich früher erfolgt. Hierüber wird GTS den Vertragspartner mindestens in Textform (Email) informieren.
In der Email mit der Empfangsbestätigung oder in einer separaten Email wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, Rechnung und AGB) dem Vertragspartner von GTS auf einem dauerhaften Datenträger (Email oder Papierausdruck) zugesandt. Der Vertragstext wird zudem unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
Vertragsgegenstand ist der Kauf sowie die unentgeltliche Verwahrung und die Übertragung von Miteigentumsanteilen an einem Goldsammelbestand (Miteigentum nach Bruchteilen). Die Miteigentümer bilden eine Bruchteilsgemeinschaft im Sinne der §§ 741 ff. BGB. Je heygold-Anteil überträgt GTS dem Vertragspartner nach jeweils vollständiger Bezahlung einen Miteigentumsanteil an dem nachfolgend näher bezeichneten Goldsammelbestand, der gewichtsmäßig 0,1 Gramm Gold des Gesamtgewichts des Goldsammelbestands beträgt.
Dabei erwirbt GTS in eigenem Namen Gold möglichst großer Gold-Barren (1kg, 1 Unze) von seinem Lieferanten und verwahrt dieses, gemeinsam mit dem sonstigen in seinem Besitz befindlichen Edelmetallbeständen in einem Sammelbestand bei der Verwahrerin. GTS verschafft dem Vertragspartner Eigentum an dem gekauften Edelmetall durch die Einräumung von Miteigentumsanteilen entsprechend des Umfangs der vom Vertragspartner erworbenen heygold-Anteile.
a) Übertragung von Miteigentumsanteil
Die Übertragung des Miteigentums erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung durch die Einigung zwischen GTS und dem Vertragspartner, dass der Vertragspartner Miteigentümer am Goldsammelbestand werden soll und der Vereinbarung eines sog. Besitzmittlungsverhältnisses, wie nachfolgend beschrieben:
Ein Besitzmittlungsverhältnis liegt vor, wenn GTS für den Vertragspartner unter Anerkennung dessen (Bruchteils)eigentums dessen Bruchteil verwahrt, bzw. durch einen Dritten verwahren lassen will. Dabei erhält der Vertragspartner mit Annahme seines Angebots durch GTS einen Herausgabeanspruch gegenüber dieser auf Herausgabe des Goldsammelbestands an alle Miteigentümer im Sinne des § 432 BGB (i) im Falle der Beendigung des Verwahrvertrages zwischen GTS und der Verwahrerin (sofern GTS keinen neuen Verwahrvertrag mit einem Dritten schließt) oder (ii) im Falle der gesetzlich vorgesehenen Aufhebungsmöglichkeiten der Bruchteilsgemeinschaft zwischen den Miteigentümern.
Die Parteien sind sich insoweit über den Eigentumsübergang durch Gutschrift auf das Nutzerkonto des Vertragspartners einig.
b) Verwahrung des Miteigentumsanteil
Die GTS wird die Verwahrerin darüber aufklären, dass der Goldsammelbestand im Miteigentum der Vertragspartner steht und vertraglich sicherstellen, dass Pfandrechte oder Zurückbehaltungsrechte der Verwahrerin nur wegen solcher Forderungen geltend gemacht werden können, die mit Bezug auf den Goldsammelbestand entstanden sind.
Die GTS wird vertraglich sicherstellen, dass die Verwahrerin den Goldsammelbestand gegen Diebstahl, Feuer und Wasserschäden versichert. Die GTS haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit der Verwahrerin. Dem Vertragspartner steht im Falle der Insolvenz der Verwahrerin gemäß § 47 InsO ein Aussonderungsrecht zu, das von der GTS im Namen der Miteigentümer des Goldsammelbestands geltend gemacht wird.
Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich mit einer Sammelverwahrung einverstanden. Der Goldsammelbestand beinhaltet alle Goldbarren, die sich im Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie zukünftig in der in Fach 3 des Tresors 2 der Verwahrerin enthaltenen Box mit der Aufschrift „heygold“ befinden bzw. zukünftig befinden werden. GTS versichert, dass das im Sammelbestand befindliche Gold gewichtsmäßig mindestens der verkauften heygold-Anteil-Anzahl multipliziert mit 0,1 Gramm Gold entspricht. Dies wird jährlich von einem Wirtschaftsprüfer überprüft.
GTS ist berechtigt, eigenständig und ohne vorherige Abstimmung mit dem Vertragspartner, die Zusammensetzung des Goldsammelbestands in Bezug auf die dort befindlichen Barren zu ändern, sofern das Gesamtgewicht des im Goldsammelbestand befindlichen Goldes vor und nach der Anpassung im Verhältnis zu den emittierten heygold-Anteilen nicht unterschritten wird.
GTS führt ein Verzeichnis zur Verwaltung der Miteigentumsanteile an dem genannten Goldsammelbestand. Hieraus ist insbesondere ersichtlich, welchem Vertragspartner, welche Anzahl an heygold-Anteilen zugeordnet ist. Das erfasste Gewicht pro Vertragspartner ist für die Bestimmung des Miteigentumsanteils am Gesamtbestand des Goldsammelbestands maßgebend.
Im Falle der Beendigung des Verwahrvertrages mit der Verwahrerin wird GTS diese Information auf der Plattform frei zugänglich veröffentlichen.
c) Bruchteilsgemeinschaft
Alle Miteigentümer bilden eine Bruchteilsgemeinschaft im Sinne der §§ 741 ff. BGB.
Über den Fall der Beendigung des Verwahrvertrages ohne Abschluss eines neuen Verwahrvertrages hinaus ist eine Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft – auch mit Wirkung über den Tod des Vertragspartners hinaus – für immer ausgeschlossen. Die gesetzlichen Aufhebungsmöglichkeiten bleiben unberührt. Die gemeinschaftliche Verwaltung nach §§ 744 und 745 BGB ist ausgeschlossen.
Wird der Herausgabeanspruch an alle Miteigentümer unter den vorgenannten Voraussetzungen von einem Miteigentümer geltend gemacht, ist GTS berechtigt, den Goldsammelbestand zum aktuellen marktüblichen Verkaufspreis (Händlerabgabepreis) im Namen aller Miteigentümer zu veräußern. GTS wird den Liquiditätserlös durch Auszahlung des jeweiligen Anteils durch Überweisung auf die jeweils angegebene Bankverbindung auskehren.
Die auf der Plattform angegebenen Preise verstehen sich auf Grund der Anwendung der Steuerfreiheit nach § 25c UStG in der jeweils gültigen Fassung als Nettopreise ohne Umsatzsteuer.
Die Zahlung des Kaufpreises für einen heygold-Anteil und den damit dokumentierten Miteigentumsanteil an einem Goldsammelbestand, ist jeweils vor dem Vertragsschluss fällig.
GTS erkennt insoweit nur die in der Plattform angezeigten Zahlungsarten (Banküberweisung, Sofortüberweisung, PayPal, giropay/paydirekt) an. Insoweit ist der Kaufpreis unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer oder der Kundennummer als Verwendungszweck auf die von GTS in der jeweiligen Rechnung angegebene Bankverbindung von GTS zu bezahlen. Die Belastung des Bankkontos, bzw, des PayPal-Kontos des Vertragspartners erfolgt dabei als Vorauskasse. GTS erhält jeweils die Überweisungsgutschrift.
Erfolgt binnen 24 Stunden nach Versand des Vertragstextes kein Zahlungseingang auf die jeweilig angegebene Bankverbindung oder das PayPal-Konto von GTS oder nur ein nicht vollständiger Zahlungseingang, ist GTS berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Tritt GTS vom Vertrag zurück, wird GTS den heygold-Anteil nicht mehr liefern, auch wenn der Vertragspartner nach dem Erhalt der Rücktrittserklärung noch den ursprünglich von GTS geforderten Betrag an diese zahlt. Der Vertragspartner ist in diesem Fall GTS zudem zum Ersatz des durch etwaige Kursschwankungen zwischen Vertragsschluss und Rücktrittserklärung entstandenen Schadens verpflichtet.
Der Verwahrvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertragspartner kann den Verwahrvertrag ganz oder teilweise mindestens in Textform (bspw. per Brief, per Email oder per Telefax) kündigen. Bestimmt der kündigende Vertragspartner in der Kündigung nicht ausdrücklich einen anderen Termin, so erfolgt die Kündigung in der Regel mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum jeweiligen Monatsende. Mit Beendigung des Verwahrvertrages wird der Vertragspartner die in seinem Eigentum stehenden heygold-Anteile an GTS nach den Regelungen dieser AGB zurück verkaufen. Im Übrigen gilt die Regelung der Ziffer III.2 lit c) dieser AGB
Klarstellend wird festgehalten, dass eine Herausgabe des jeweiligen Miteigentumsanteils an den Vertragspartner ausgeschlossen ist. Insoweit kann nur ein Herausgabeanspruch an alle Miteigentümer der Bruchteilsgemeinschaft geltend gemacht werden. In diesem Fall ist GTS berechtigt, den Goldsammelbestand zum aktuellen Goldkurs im Namen aller Miteigentümer zu veräußern. GTS wird den Liquiditätserlös durch Auszahlung des jeweiligen Anteils durch Überweisung auf die jeweils angegebene Bankverbindung auskehren.
Eine Kündigung des Verwahrvertrages durch GTS kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Ein wichtiger Grund im Sinne dieser AGB liegt insbesondere vor, wenn
a) der Vertragspartner falsche Angaben im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss macht
b) der Vertragspartner im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere des Geldwäschegesetztes /GwG), den geltenden Embargovorschriften oder den Vorschriften zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und/oder anderen strafrechtlichen Regelungen verstößt,
c) der Vertragspartner der GTS und/oder den Verwahrer vorsätzlich schädigt oder versucht zu schädigen,
d) der Vertragspartner einer Änderung dieser Vertragsbedingungen nicht zustimmt und GTS die Fortsetzung des Vertrages ohne die Änderungen der Vertragsbedingungen nicht zumutbar ist (vgl. Ziffer I. dieser AGB) und
e) die Verwahrerin ihre geschäftliche Beziehung mit GTS, gleich aus welchen Gründen auch immer, beendet, ohne dass GTS dies zu vertreten hat.
Klarstellend weisen wir nochmals darauf hin, die Beendigung des Verwahrvertrages keine Auswirkung auf den Bestand der Bruchteilsgemeinschaft hat. Das Recht zur Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft ist ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsrechte des Vertragspartners richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist:
Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt bei Vertragspartnern, die Verbraucher sind 2 Jahre, bzw. bei Vertragspartnern die Unternehmer sind 1 Jahr.
Eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht wird und/oder auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der GTS, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. § 478 BGB und die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben von dieser Regelung unberührt.
Liegt ein Mangel vor, ist GTS zur Nacherfüllung berechtigt. GTS ist jedoch auch berechtigt, die vom Vertragspartner gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und eine andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Vertragspartner bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner ausgeschlossen.
Schlägt die Nacherfüllung mindestens zweimal fehl, ist der Vertragspartner berechtigt, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
Der Vertragspartner darf über den heygold-Anteil nur mit ausdrücklicher Zustimmung der GTS verfügen. Ein bilateraler Handel des heygold-Anteils außerhalb des von GTS eingerichteten Markplatzes und des Online-Shops ist nicht vorgesehen.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Miteigentumsanteile am Goldsammelbestand nicht zu verpfänden oder auf sonstige Art und Weise zu belasten.
Die Übertragung eines heygold-Anteils erfolgt nach entsprechender Einigung durch die Abtretung des Herausgabeanspruchs des jeweiligen Miteigentumsanteils aus dem Vertragsverhältnis mit GTS.
Ein Miteigentumsanteil am Goldsammelbestand, der weniger als 0,1 Gramm Gold entspricht, kann übertragen werden, somit kann auch ein heygold-Anteil in Bruchteilen von bis zu 0,01 Anteilen übertragen werden.
Der Vertragspartner ist berechtigt die ihm gehörenden heygold-Anteile an GTS zurück zu verkaufen. Zu diesem Zweck kann der der Vertragspartner über sein Benutzerkonto auf der Plattform GTS eine von ihm zu wählende Anzahl der in seinem Eigentum stehenden heygold-Anteile auswählen und GTS zum (Rück)Kauf anbieten.
Zu diesem Zweck muss der Vertragspartner den Button „VERKAUFEN“ drücken. Der Vertragspartner kann die Anzahl der von ihm zum Rückkauf angebotenen heygold-Anteile in der vorgehaltenen Eingabemaske eintragen. Dabei ist die Anzahl der zum Verkauf anbietbaren heygold-Anteilen auf die im Verzeichnis zur Verwaltung der Miteigentumsanteile dem Vertragspartner aufgeführten Anteilsanzahl begrenzt. Mit dem Button „ANGEBOT EINHOLEN“ übermittelt der Vertragspartner seine Einladung zur Abgabe eines Rückkaufangebots an GTS. Diese übermittelt dem Vertragspartner unverzüglich ein Angebot, welches sich am jeweils aktuellen Fixpreis für Gold an der Londoner Börse orientiert. Das Angebot ist zeitlich befristet auf 5 Minuten. Hierauf wird der Vertragspartner jeweils deutlich sichtbar hingewiesen. Nimmt der Vertragspartner das Angebot von GTS zum Rückkauf an, so muss er dies durch Drücken des Buttons „ANGEBOT ANNEHMEN UND JETZT VERKAUFEN“ und die Eingabe seiner gültigen Bankverbindung bestätigen. Erst mit Gutschrift des Verkaufspreises auf der vom Vertragspartner angegebenen Bankverbindung wird das Eigentum an dem heygold-Anteil vom Vertragspartner an GTS übertragen. Der Vertragspartner überträgt zu diesem Zweck den Herausgabeanspruchs des jeweiligen Miteigentumsanteils an GTS. GTS nimmt diese Abtretung an.
Eine physische Auslieferung der heygold-Anteile an den Vertragspartner im Falle der Beendigung des Verwahrungsvertrages gleich aus welchem Grund ist nicht möglich, vgl. Ziffer III.4
Will der Vertragspartner das Angebot von GTS auf Rückkauf des heygold-Anteils nicht annehmen, kann er diesen auch an einen anderen Nutzer der Plattform veräußern. Zu diesem Zweck wird GTS einen Marktplatz zur Weiterveräußerung und Weiterübertragung der heygold-Anteile einrichten. Für die Nutzung des Marktplatzes ist u.a. eine gesonderte Registrierung erforderlich.
Wird das Nutzerkonto des Vertragspartners für die Nutzung des Marktplatzes freigeschaltet, kann der Vertragspartner ein Angebot zur Übertragung von heygold-Anteilen unterbreiten. Weitere Einzelheiten regeln die AGB für die Nutzung des Marktplatzes.
Die nachfolgenden Ausführungen stellen die als wesentlich erachteten tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit dem Erwerb von heygold-Anteil zusammen mit dem Miteigentumsanteil dar. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass infolge besonderer individueller und somit nicht bekannter Umstände beim Vertragspartner weitere individuelle Risiken eintreten können, die für GTS nicht vorhersehbar sind oder sich dadurch Risikofolgen intensivieren ebenso wie durch das Hinzutreten allgemeiner negativer wirtschaftlicher Umstände, wie etwa einer weltweiten Finanz-, Währungs- und/oder Wirtschaftskrise, ggf. als Folge einer Pandemie.
Diese und die nachstehend dargestellten Risiken entbinden den Vertragspartner nicht davon, sich ein eigenständiges Urteil hinsichtlich des Angebots von heygold-Anteil zu bilden und zur Grundlage seiner Entscheidung zu machen. Individuelle Risiken aus der persönlichen Situation des Vertragspartners können hier nicht dargestellt werden. Daher kann es zur Beurteilung des Angebots für den Vertragspartner empfehlenswert sein, den Rat von eigenen Beratern einzuholen.
Dem Vertragspartner ist bekannt, dass der Erwerb des heygold-Anteils (Miteigentumsanteil an einem Goldsammelbestand) ein Verlustrisiko für sein eingesetztes Kapital bis zum Totalverlust beinhaltet. Dem Vertragspartner ist ferner bekannt, dass der heygold-Anteil keinen Anspruch auf die Herausgabe von physischem Gold, auch nicht in Höhe des Miteigentumsanteil gewährt und der heygold-Anteil ohne ausdrückliche Zustimmung von GTS nicht übertragbar ist.
Dem Vertragspartner steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
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Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tage des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (GTS AG, Marzellenstraße 12, 50667 Köln, E-Mail: support@heygold.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, obwohl Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf die Rechtsfolge hingewiesen wurden und dieser ausdrücklich zugestimmt haben, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht („Wertersatz“).
Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Bei einem Vertrag im Zusammenhang mit dem Erwerb des heygold-Anteils besteht kein Recht auf Widerruf.
Das Recht zum Widerruf erlischt, wenn GTS die Dienstleistung erbracht hat und der Vertrag durch Erwerb des heygold-Anteil und dem damit dokumentierten Miteigentumsanteil an einem Goldsammelbestand durch den Vertragspartner vollzogen ist oder GTS mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat, nachdem der Vertragspartner hierzu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch GTS verliert.
Ende der Widerrufsbelehrung
Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GTS, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet GTS nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Vertragspartnern aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Im Übrigen verjähren Ansprüche wegen Mängel in der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren, es sei denn der Vertragspartner ist kein Verbraucher. In diesem Fall beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr, es sei denn GTS haftet gemäß den Regelung dieser Ziffer 9 auf Schadensersatz.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, einander zeitlich unbeschränkt, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich bezeichneten Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung zugängig gemacht werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrages beschäftigte Dritte erfolgt nur mit vorheriger schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners.
GTS erhebt und verarbeitet die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Vertragspartners. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Vertragspartners beachtet GTS die gesetzlichen Bestimmungen. Ohne Einwilligung des Vertragspartners wird GTS personenbezogene Daten des Vertragspartners nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist oder ein berechtigtes Interesse von GTS besteht.
Der Vertragspartner kann im Online-Shop Waren nur als angemeldeter Benutzer bestellen. Als angemeldeter Benutzer muss er nicht jedes Mal seine persönlichen Daten angeben, sondern der Vertragspartner kann sich vor oder im Rahmen einer Bestellung einfach mit seiner Email-Adresse und dem von ihm bei Registrierung frei gewählten Passwort in seinem Vertragspartnerkonto anmelden
Zur Durchführung und Abwicklung einer Bestellung benötigt GTS vom Vertragspartnern mindestens die folgenden Daten:
– Vor- und Nachname
– E-Mail-Adresse
– Postanschrift
- Bankverbindung
Bei der Bezahlung per Überweisung verwendet GTS zudem auch die Bankverbindungsdaten zur Zahlungsabwicklung.
Eine darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten des Vertragspartnern insbesondere für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf einer ausdrücklichen Einwilligung. Diese Einwilligungserklärung erfolgt völlig freiwillig und kann auf der Website www.heygold.com/einwilligungdatenschutz abgerufen sowie von Ihnen jederzeit widerrufen werden.
Die von GTS mitgeteilten Daten bleiben in dem jeweiligen Vertragspartnerkonto so lange gespeichert, bis der Vertragspartner diese selbst löscht. Darüber hinaus speichert GTS die Vertragspartnerdaten nur im Rahmen ihrer steuer- und handelsrechtlichen Pflichten.
Soweit sich die persönlichen Angaben des Vertragspartnern ändern, ist er selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen können online nach Anmeldung unter „MEIN PROFIL“ vorgenommen werden.
Im Rahmen der Anfrage durch Ermittlungsbehörden, kann GTS bei Nachweis der Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens verpflichtet sein, in erforderlichem Umfang, personenbezogene Daten des Vertragspartners, insbesondere die Anschrift, an die ermittelnden Behörden weiterzuleiten.
Hinsichtlich der Einzelheiten und des Umfangs der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Vertragspartnern wird auf die unter https://heygold.com/terms vorgehaltene Datenschutzerklärung verwiesen.
Soweit GTS nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifizierung des Vertragspartnern und eines etwaig wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet ist, ist der Vertragspartner gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere muss der Vertragspartner GTS die zur Identifizierung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzeigen.
GTS speichert den Vertragstext nicht, sendet aber dem Vertragspartner die Bestelldaten und die AGB per E-Mail zu. Die AGB kann der Vertragspartner jederzeit auch hier auf der Plattform unter https://heygold.com/terms einsehen und herunterladen. Etwaige vergangene Bestellungen kann der Vertragspartner auf der Plattform nach seinem Kunden-Login einsehen.
Dieser Vertrag enthält alle zwischen den Parteien über den Vertragsgegenstand getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden existieren nicht.
Änderungen dieser AGB bedürfen zumindest der Textform.
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
Auf Verträge zwischen dem Vertragspartner und GTS findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Vertragspartner als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen sowie des Vertrages als solches selbst nicht berührt.
Im Falle von Streitfragen bietet die EU-Kommission eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform). Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglicher Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen und diese OS-Plattform erreicht der Vertragspartner über folgenden Link: https://ec.europa.eu/consumers/odr
GTS ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Zur Erklärung des Widerrufs können Sie folgendes Formular verwenden:
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
[GTS AG, Marzellenstraße 12, 50667 Köln, E-Mail: support@heygold.com]:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf
der folgenden Waren (*) :
Kauf eines heygold-Anteils
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
_______________
(*) Unzutreffendes streichen.
für den Kauf von Waren in der heygold-Mall der GTS AG, Köln
Stand: 08/2022
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der GTS AG, Marzellenstrasse 12, 50667 Köln (nachfolgend „GTS“) und Kunden der GTS, die entweder Verbraucher oder Unternehmer sind (nachfolgend zusammen „Kunden“) soweit nicht einzelne Bestimmungen nur auf die Rechtsbeziehungen mit Verbrauchern oder Unternehmern Anwendung finden und diese AGB ausdrücklich anderes regeln.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist dabei nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(3) Als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft anzusehen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (nachfolgend „Unternehmer“ genannt). Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
(4) Die Nutzung der heygold-Mall ist möglich für Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind.
(5) Die AGB gelten dabei in ihrer jeweils gültigen Fassung bei Abschluss eines Vertrages zwischen den vorgenannten Parteien.
(6) Die Vertragssprache ist deutsch.
(7) GTS bietet in der heygold-Mall unter https://heygold.com/mall sowie im Rahmen der heygold App (nachfolgend „heygold-Mall“) den Erwerb von Geschenkkarten für den Erwerb von heygold an.
(8) Die Geschenkkarten werden im Nachfolgenden als „Ware“ bezeichnet. Es wird klargestellt, dass der Erwerb von heygold über eine gesonderte Plattform unter https://www.heygold.com zu den dafür geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (https://heygold.com/terms) erfolgt.
(9) Die AGB werden mit Abschluss des Kaufvertrages wichtiger Vertragsbestandteil der jeweiligen Vertragsbeziehung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn GTS der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
(10) GTS kann aufgrund gesetzlicher Vorschriften (insbesondere Geldwäschegesetz, Abgabenordnung) in bestimmten Fällen zur Identifizierung seines Vertragspartners und eines etwaigen wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet sein. In diesem Fall ist der Kunde gesetzlich zur Mitwirkung, insbesondere Vorlage von amtlichen Ausweisdokumenten und ggf. weiterer notwendiger Informationen und Unterlagen, verpflichtet. Sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen. Unabhängig von gesetzlichen Vorschriften behält sich GTS generell eine Identitätsprüfung seiner Kunden aus Sicherheitsgründen vor.
(1) Der Kunde hat die Möglichkeit in der heygold-Mall ein Kundenkonto einzurichten. Anderenfalls ist im Bestellvorgang (siehe § 4 Bestellvorgang) die Option zu wählen die Bestellung als Gast durchzuführen.
(2) Zur Einrichtung eines Kundenkontos hat der Kunde auf den Button [Registrieren] im Header der heygold-Homepage bzw. im Hauptmenü der heygold-App zu klicken. Anschließend sind alle mit * gekennzeichneten Felder auszufüllen und ein geheimes Passwort auszuwählen. Der Einrichtungsvorgang wird mit klicken auf den Button [Jetzt anmelden] abgeschlossen.
(3) Damit sich der Kunde zukünftig auf dem Kundenkonto einloggen kann, werden das Passwort und die bei Einrichtung des Kundenkontos hinterlegte E-Mail-Adresse abgefragt.
(4) Die Angaben im Kundenkonto können jederzeit eingesehen, geändert oder ergänzt werden. Die Verarbeitung der Daten erfolgt gemäß der jeweils aktuellen und gültigen Datenschutzerklärung (https://heygold.com/datenschutz) der GTS. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
(5) Der Kunde hat das gewählte Passwort geheim aufzubewahren. Für den Fall, dass ein bereits registrierter Kunde sein Passwort vergisst, kann er bei GTS einen Passwortlink anfordern, indem er beim Anmeldeprozess auf den Button [Passwort vergessen?] klickt. Über den durch GTS dem Kunden an seine hinterlegte E-Mail-Adresse zugesandten Passwortlink kann auf der sich neu öffnenden Seite ein neues Passwort durch den Kunden gewählt werden.
(6) Jeder Kunde ist lediglich berechtigt, ein Kundenkonto bei heygold gleichzeitig zu unterhalten. GTS behält sich vor, Mehrfachanmeldungen zu löschen.
(1) Das Einstellen von Waren durch GTS in der heygold-Mall stellt noch kein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Es handelt sich dabei vielmehr um eine Einladung an den Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben.
(2) Durch die Bestellung (siehe § 4 Bestellvorgang) über die heygold -Mall gibt der Kunde sein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die von ihm gewünschten Waren ab. Daran anschließend erhält er eine automatisierte Bestätigung per E-Mail über den Eingang seiner Bestellung (nachfolgend „Bestellbestätigung“). In dieser Bestellbestätigung liegt noch keine Annahmeerklärung durch GTS. Die Annahme des Angebots des Kunden wird erst durch eine weitere E-Mail mit Auftragsbestätigung (nachfolgend „Auftragsbestätigung“) oder den Versand der Ware erklärt. Sollte der Kunde nicht innerhalb von fünf (5) Kalendertagen eine Auftragsbestätigung oder Mitteilung über die Auslieferung bzw. keine Ware erhalten haben, ist er an sein Angebot nicht mehr gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.
(3) Die Auftragsbestätigung und diese AGB werden dem Kunden nach Vertragsschluss per E-Mail zugesendet. Der Kunde ist mit der Zurverfügungstellung der Vertragsabschrift und der Auftragsbestätigung per E-Mail einverstanden. Nach Abschluss des Vertrages sind die Bestelldaten eines Kaufvertrages, sofern die Bestellung nicht als registrierter Nutzer aufgegeben wurde, aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
(1) In der heygold-Mall kann der Kunde die gewünschte Ware durch Anklicken des Buttons [In den Warenkorb] in den Warenkorb einlegen. Dieser Vorgang ist unverbindlich und stellt noch kein Vertragsangebot dar. Den Inhalt des Warenkorbs kann der Kunde jederzeit durch Anklicken des Buttons [Warenkorb] abrufen. Wird dieser Button betätigt, öffnet sich eine neue Seite, auf der der gesamte Inhalt des Warenkorbs angezeigt wird. Sofern der Kunde einen oder mehrere Artikel aus dem Warenkorb entfernen möchte, kann er dies durch Anklicken der Schaltfläche [Artikel löschen] erreichen. Auch die Anzahl eines Artikels kann der Kunde auf dieser Seite korrigieren. Möchte der Kunde die in den Warenkorb eingelegten Waren kaufen, muss er den Button [Weiter] anklicken.
(2) Der Kunde muss einen bestehenden heygold-Account vorweisen und sich mit diesem eingeloggt haben, um die Bestellung vorzunehmen. Der Bestellvorgang setzt die Eingabe der erforderlichen Angaben voraus, welche mit einem „*“ gekennzeichnet sind. Die Kundendaten werden verschlüsselt an GTS übertragen.
(3) Der Versand erfolgt standardmäßig über einen Versanddienstleister (Versandmethode) gegen Zahlung der Versandkosten, soweit diese anfallen. Die Versandkosten werden dem Kunden vor Beendigung des Bestellvorgangs separat angezeigt und bilden mit dem Kaufpreis für die bestellten Waren den vom Kunden zu zahlenden Gesamtbetrag.
(4) Unter dem Punkt Zahlungsart gelangt der Kunde zur Auswahl der von ihm gewünschten Zahlungsart. Nach Auswahl dieser kann der Kunde unter Punkt Bestellzusammenfassung noch einmal die Bestellposition(en) und Anzahl über die Schaltfläche Minus (-) und Plus (+) verändern.
(5) Durch Anklicken des Buttons [Zahlungspflichtig bestellen] gibt der Kunde ein verbindliches Angebot über den Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab und beendet den Bestellvorgang. Bis zum Anklicken des Buttons [Zahlungspflichtig bestellen] lässt sich der Bestellprozess jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. In diesem Fall gibt der Kunde kein Angebot zum Vertragsschluss ab.
(6) Nach Abschluss des Bestellvorgangs erhält der Kunde direkt eine automatische Bestellbestätigung per E-Mail. Mit dieser E-Mail bestätigt GTS, dass die Bestellung eingegangen ist. Durch diese Bestellbestätigung findet noch kein Kaufvertragsabschluss statt. Der Kaufvertrag kommt erst durch Versand einer Auftragsbestätigung durch GTS oder durch Versand der Ware zu Stande (siehe § 3 Vertragsschluss).
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung in der heygold-Mall aufgeführten Preise. Die angegebenen Preise sind Endpreise, das heißt, sie beinhalten die jeweils gültige deutsche gesetzliche Mehrwertsteuer.
(2) Die Versandkosten sind abhängig von der gewählten Versandmethode und dem jeweiligen Versanddienstleister.
(3) In der heygold-Mall werden grundsätzlich die Zahlungsarten Banküberweisung, Sofortüberweisung, PayPal, giropay/paydirekt angeboten. GTS behält sich vor, bei jeder Bestellung bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen.
(4) Der Kaufpreis ist unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer oder der Kundennummer als Verwendungszweck auf die von GTS in der jeweiligen Rechnung angegebene Bankverbindung von GTS zu bezahlen. Die Belastung des Bankkontos bzw. des PayPal-Kontos des Vertragspartners erfolgt dabei als Vorauskasse. GTS erhält jeweils die Überweisungsgutschrift.
(5) Es werden ausschließlich Zahlungen von Konten innerhalb der Europäischen Union (EU) akzeptiert. Etwaige Kosten einer Geld-Transaktion sind vom Kunden zu tragen.
(1) Die Lieferung erfolgt innerhalb der für die jeweilige Ware beim Bestellvorgang angegebenen Lieferfrist. Werden als Fristen Werktage angegeben, so verstehen sich hierunter alle Tage von Montag bis einschließlich Freitag, mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen. Nach dem Abschicken der bestellten Ware erhält der Kunde automatisch eine Bestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
(2) Lieferungen erfolgen ausschließlich an Adressen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die Lieferung an ein Postfach, eine Packstation o. ä. ist ausgeschlossen.
(3) Im Falle einer von GTS nicht zu vertretenden Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware infolge der nicht rechtzeitigen oder nicht richtigen Lieferung durch unseren Lieferanten trotz eines von GTS mit dem Lieferanten geschlossenen Liefervertrags über die bestellte Ware behält GTS sich vor, nicht zu liefern. In diesem Fall wird GTS den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware informieren und bereits von diesem erhaltenen Zahlungen unverzüglich zurückerstatten.
(4) Sofern die Lieferung aufgrund von höherer Gewalt unmöglich ist, wird GTS von der Lieferpflicht entbunden. Höherer Gewalt stehen Umstände gleich, die eine Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, gleich, ob sie bei uns oder beim Kunden eintreten.
(5) Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware geht nach den gesetzlichen Vorschriften, d.h. insbesondere mit Übergabe bzw. Annahmeverzug, auf den Kunden über. Das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung der Ware auf dem Transportweg übernimmt GTS, sofern und soweit der Kunde ein Verbraucher ist. Im Übrigen geht die Gefahr von GTS auf den Kunden mit der Übergabe der Ware an den Versanddienstleister über, es sei denn die Parteien haben ausdrücklich anderes vereinbart.
(6) Das Risiko, eine bestellte Ware besorgen zu müssen (Beschaffungsrisiko), wird von GTS nicht übernommen. Dies gilt auch bei der Bestellung von Waren, die nur ihrer Art und ihren Merkmalen nach beschrieben ist (Gattungswaren). GTS ist nur zur Lieferung aus dem eigenen Warenvorrat und der von GTS bei Lieferanten bestellten Waren verpflichtet.
(1) Die Mängel- und Schadensersatzhaftung der GTS bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Als Vereinbarungen über die Beschaffenheit gelten die jeweiligen Warenbeschreibungen in der heygold-Mall und ggf. auch nähere Herstellerangaben und Hinweise, die zusammen mit den jeweiligen Waren ausgeliefert werden. Für Beschaffenheitsangaben von dritter Seite übernimmt GTS keine Haftung.
(3) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren, es sei denn der Kunde ist kein Verbraucher. In diesem Fall beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Lieferung der jeweiligen Ware, es sei denn GTS haftet gemäß nachfolgendem Absatz (4) auf Schadensersatz.
(4) Bei Pflichtverletzungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – hat GTS im Rahmen der Schadensersatzhaftung nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet GTS nur:
a. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
b. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(5) Im Falle einer Haftung von GTS ist die Haftung der Höhe nach jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden GTS nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben in allen Fällen unberührt.
(1) Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises erwirbt der Kunde Eigentum an der Ware.
(2) Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und muss GTS unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit GTS seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Sofern der Dritte die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Käufer.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen Kaufvertrag zu widerrufen. Hiervon ausgenommen sind lediglich Kaufverträge über Edelmetalle, wie unter Ziffer (2) dargelegt.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (GTS AG, Marzellenstrasse 12, 50667 Köln, E-Mail: support@heygold.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Bei einem Kaufvertrag für Edelmetalle, die in der heygold-Mall von GTS angeboten werden, besteht kein Recht auf Widerruf.
Nach § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB besteht kein Widerrufsrecht, da der mit GTS geschlossene Fernabsatzvertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die GTS keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist eintreten können.
Ende der Widerrufsbelehrung
(1) GTS ist nicht gesetzlich dazu verpflichtet, an dem Verbraucherstreitbelegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen und grundsätzlich hierzu auch nicht bereit.
(2) Von einer freiwilligen Teilnahme i.S.d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG wird abgesehen.
(1) GTS erhebt und verarbeitet die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden beachtet GTS die gesetzlichen Bestimmungen. Ohne Einwilligung des Kunden wird GTS personenbezogene Daten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist oder ein berechtigtes Interesse von GTS besteht.
(2) Im Rahmen der Anfrage durch Ermittlungsbehörden, kann GTS bei Nachweis der Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens verpflichtet sein, in erforderlichem Umfang, personenbezogene Daten der Kunden, insbesondere die Anschrift, an die ermittelnden Behörden weiterzuleiten.
(3) Hinsichtlich der Einzelheiten und des Umfangs der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden wird auf die unter https://heygold.com/terms vorgehaltene Datenschutzerklärung verwiesen.
(1) Der mit dem Kunden abgeschlossene Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
(2) Dieser Vertrag enthält alle zwischen den Parteien über den Vertragsgegenstand getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden existieren nicht.
(3) GTS behält sich vor, Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Solche Änderungen gelten nicht für bereits getätigte Bestellungen. GTS wird diese Änderungen nur ausführen soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Im Übrigen wird GTS den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse informieren. Die Änderungen werden in diesem Fall Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis gegenüber GTS zumindest in Textform widerspricht. In diesem Fall ist GTS zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
(5) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von GTS in Köln, Deutschland. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde sonstiger Unternehmer ist. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
GTS AG
Marzellenstrasse 12,
50667 Köln
Handelsregisternummer HRB 89473 eingetragen im Amtsgericht Köln
Steuernummer.: 217/5739/1218
Vorstand: Jörg Lorbach
E-Mail: support@heygold.com
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
GTS AG
Marzellenstrasse 12,
D-50667 Köln
E-Mail: support@heygold.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum_______________
(*) Unzutreffendes streichen
heygold-Token der GTS AG, Köln
Stand: Dezember 2021
GTS AG, Marzellenstrasse 12, 50667 Köln (nachfolgend „GTS") bietet vereinfacht ausgedrückt über die von ihr betriebene Internetseite unter www.heygold.com (nachfolgend „Plattform“ genannt) die Veräußerung eines von ihr entwickelten ERC20-Tokens (nachfolgend „heygold-Token“ genannt) sowie die Veräußerung von Miteigentumsanteilen (Miteigentum nach Bruchteilen) an einem Goldsammelbestand an.
Mit dem Erwerb eines heygold-Tokens erwirbt der Vertragspartner der GTS, der entweder Verbraucher oder Unternehmer ist einen Miteigentumsanteil an einem Goldsammelbestand. Ein heygold-Token dokumentiert gewichtsmäßig 0,1 Gramm Gold (mit einer Feinheit von 999,99/1000) des Gesamtgewichts des Goldsammelbestands. Der heygold-Token dient als Nachweis über den genannten Miteigentumsanteil. GTS ist für die Verwahrung des Goldsammelbestands verantwortlich und hat damit die Deutsche Edelmetallhaus GmbH, Marzellenstraße 12, 50667 Köln (nachfolgend „Verwahrerin“ genannt) beauftragt.
Zum Zwecke der Weiterveräußerung des heygold-Token zusammen mit dem Miteigentumsanteil hat GTS einen heygold-Marktplatz (nachfolgend „Marktplatz“) eingerichtet, der für die Vertragspartner und Dritte (nachfolgend zusammen „Nutzer“) über eine gesonderte Registrierung nach einer geldwäscherechtlichen Identifizierung und der Mitwirkung bei der Erfüllung weiterer gesetzlicher Anforderungen nutzbar ist.
Soweit im Folgenden von heygold-Token die Rede ist, ist damit auch zwangsläufig immer der damit verbundene Miteigentumsanteil an einem Goldsammelbestand gemeint.
Der Marktplatz dient der Vermittlung von Finanzinstrumenten. Die Vermittlung des Erwerbsvorgangs von solchen Finanzinstrumenten erfolgt über GTS als vertraglich gebundener Vermittler der CONCEDUS GmbH mit Sitz in Eckental (nachfolgend „Concedus“) in Übereinstimmung mit den aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) (vgl. auch Ziffer XIII, „GTS als vertraglich gebundener Vermittler“).
1. Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (nachfolgend „Nutzungsbedingungen") gelten grundsätzlich für alle Vermittlungs- und technische Dienstleistungen, die auf dem Marktplatz angeboten werden sowie die Nutzung des Marktplatzes nach erfolgreicher Freischaltung durch GTS, soweit nicht einzelne Bestimmungen nur auf die Rechtsbeziehungen mit Verbrauchern oder Unternehmern Anwendung finden und sowie nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes definiert ist.
2. Ein Vermittlungsvertrag zur Vermittlung von Finanzinstrumenten auf dem Markplatz kommt zwischen Concedus und dem Nutzer zustande mit dem erfolgreichen Abschluss des Identifizierungsverfahrens nach den anwendbaren Geldwäschebestimmungen (Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten – Geldwäschegesetz – GWG) (vgl. Ziffer IV, „Registrierung und Freischaltung für den Marktplatz“).
3. Es gelten ergänzend die gesondert abzuschließenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Concedus durch ein Vertragsverhältnis mit dem Finanzdienstleistungsinstitut und der Secupay AG, Pulsnitz durch ein Vertragsverhältnis mit dieser für die Durchführung der Zahlungsprozesse (vgl. Ziffer VIII, Abwicklung der Kaufverträge).
4. Unter Verbraucher versteht sich im Sinne des § 13 BGB, jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (nachfolgend „Verbraucher“ genannt).
5. Als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft anzusehen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (nachfolgend „Unternehmer“ genannt). Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
6. Die Nutzungsbedingungen gelten dabei in ihrer jeweils gültigen Fassung zwischen den vorgenannten Parteien.
7. Die Nutzungsbedingungen werden mit Abschluss des Vertrages über die Nutzung des Marktplatzes wesentlicher Vertragsbestandteil der jeweiligen Vertragsbeziehung zwischen GTS und dem Nutzer. Abweichende Bedingungen des Nutzer werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn GTS der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
8. GTS behält sich vor, Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der Nutzungsbedingungen und sonstiger Bedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Solche Änderungen gelten ausschließlich für die Zukunft ab dem Datum der Änderung. GTS wird diese Änderungen nur ausführen soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Im Übrigen wird GTS den Nutzer unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die vom Nutzer mitgeteilte E-Mail-Adresse informieren. Die Änderungen werden in diesem Fall Vertragsbestandteil, wenn der Nutzer nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis gegenüber GTS zumindest in Textform widerspricht. In diesem Fall ist GTS zur Kündigung des Vertrages über die Nutzung des Marktplatzes berechtigt.
1. Auf dem Marktplatz vermittelt GTS den Erwerb von heygold-Token als vertraglich gebundener Vermittler der Concedus im Sinne von § 2 Abs. 10 KWG. GTS leistet keine Vermögens-, Anlage oder Steuerberatung. Es wird den Vertragspartnern vor dem Kauf oder Verkauf von heygold-Token Wertpapieren geraten, sich in wirtschaftlicher, steuerlicher und rechtlicher Hinsicht, insbesondere von einem Rechtsanwalt und Steuerberater, beraten zu lassen.
2. Auf dem Marktplatz können Nutzer Angebote zum Verkauf von heygold-Token einstellen. GTS selbst stellt keine Angebote und wird nicht Partei der zwischen den Vertragspartnern geschlossenen Kaufverträge.
3. Der Marktplatz dient ausschließlich für den Verkauf von heygold-Token, die zuvor auf der Plattform von GTS erworben wurden.
4. Den Marktplatz dürfen nur Personen nutzen, die
a. für den Marktplatz registriert sind,
b. einen geldwäschegesetzkonformen Identifikationsprozess durchlaufen haben,
c. die für Zwecke der Anlagevermittlung erforderliche Angemessenheitsprüfung abgeschlossen haben,
d. von Concedus zur Nutzung freigegeben wurden und
e. über eine Blockchain-Adresse (Wallet) für heygold-Token (nachfolgend „heygold-Wallet“) verfügen. Eine heygold-Wallet wird entweder bei der Registrierung im Zusammenhang mit dem originären Erwerb von heygold-Token generiert oder eigens im Zuge der Registrierung nach diesen Nutzungsbedingungen (vgl. Ziffer IV, „Registrierung und Freischaltung für den Marktplatz“.
5. Die Nutzung des Markplatzes erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Nutzungsbedingungen.
1. Die Nutzung des Marktplatzes und der von GTS darüber angebotenen Leistungen setzt die einmalige Registrierung und Einrichtung eines Nutzerkontos des Nutzers auf der Plattform voraus. Die Registrierung und die Anlage eines Nutzerkontos erfolgt durch das Ausfüllen und Absenden eines von GTS auf der Plattform vorgehaltenen Formulars auf elektronischem Weg. Die Registrierung und Nutzung der Plattform ist für den Nutzer unentgeltlich. Nutzern ist eine Registrierung und Nutzung der Plattform nur gestattet, wenn sie mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und unbeschränkt geschäftsfähig sind.
2. Für die Registrierung als Voraussetzung des Vertragsschlusses zwischen den Parteien ist die Eingabe persönlicher Daten des Nutzers (Name, Vorname, Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse) erforderlich. Eine Registrierung unter Pseudonym oder einem anderen Namen sowie die Mehrfachregistrierung ist unzulässig. Der Nutzer hat auf eigene Rechnung zu handeln.
3. Der Nutzer gibt sich zudem ein individualisiertes frei wählbares Passwort, welches zusammen mit der E-Mail-Adresse als Benutzernamen die Zugangsdaten für die Plattform und deren Nutzung darstellen (nachfolgend „Zugangsdaten“ genannt). Die Zugangsdaten hat der Vertragspartner strikt geheim zu halten.
4. GTS ist als vertraglich gebundener Vermittler der Concedus aufgrund gesetzlicher Vorschriften (insbesondere Geldwäschegesetz) zur Identifizierung der Nutzer und eines etwaigen wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet. In diesem Fall ist der Nutzer gesetzlich zur Mitwirkung, insbesondere Vorlage von amtlichen Ausweisdokumenten und ggf. weiterer notwendiger Informationen und Unterlagen, verpflichtet. Sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen sind unverzüglich gegenüber GTS anzuzeigen.
5. Im Zusammenhang mit der Vermittlung von Finanzinstrumenten hat der Nutzer eine Angemessenheitsprüfung zu absolvieren, um gegenüber GTS bzw. Concedus seine Kenntnisse und Erfahrung im Hinblick auf bestimmte Arten von Finanzanlagen offenzulegen, soweit diese Informationen erforderlich sind, um die Angemessenheit der Finanzanlage für den Vertrag Nutzer beurteilen zu können. Die Angemessenheit beurteilt sich danach, ob der Nutzer über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um die Risiken im Zusammenhang mit der Art der Finanzanlage angemessen beurteilen zu können. Ist die Finanzanlage für den Nutzer nicht angemessen, wird der Nutzer vor der Vermittlung darauf hingewiesen. Für den Fall, dass die für eine Angemessenheitsprüfung erforderlichen Informationen nicht erlangt werden, z.B. weil der Nutzer keine Angaben macht, wird der Nutzer vor einer Vermittlung darüber informiert, dass eine Beurteilung der Angemessenheit nicht möglich ist.
6. Der Nutzer kann die Registrierung nur abschließen, wenn er die Angaben gemäß Ziffer 2 bis 5 gemacht hat und nur nach Kenntnisnahme und Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen von GTS.
7. GTS wird die im Rahmen der Registrierung erhobenen Angaben des Nutzers an Concedus weiterleiten. Concedus wird die Angaben überprüfen und im Falle der Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit den Nutzer zur Nutzung des Marktplatzes freigeben. GTS nimmt im Anschluss an die Freigabe die Freischaltung des Nutzerkontos vor. Der Nutzer wird über die Freischaltung per E-Mail an seine angegebene Email-Adresse informiert.
8. GTS und Concedus sind berechtigt, Registrierungen abzulehnen bzw. registrierte Nutzer ohne Angabe eines Grundes von der Nutzung des Marktplatzes auszuschließen.
9. Jeder registrierte Nutzer kann jederzeit die Löschung oder Änderung seiner im Rahmen der Registrierung angegebenen Daten bei GTS beantragen, sofern nicht gesetzliche Vorgaben entgegenstehen oder die Daten für Zwecke, für die sie erhoben wurden, noch notwendig sind. Für die Löschung oder Änderung dieser Daten muss der Nutzer eine entsprechende E-Mail an support@heygold.com senden. Der Nutzer kann die Daten jederzeit in der Rubrik „MEIN PROFIL“ einsehen.
Mit der Freischaltung des Nutzers zum Marktplatz beauftragt der Nutzer GTS gleichzeitig, eine heygold-Wallet einzurichten und dem Nutzer die entsprechende Blockchain-Adresse zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, sollte der Nutzer bereits aufgrund des originären Erwerbs von heygold-Token über eine heygold-Wallet verfügen.
1. Beabsichtigt ein Nutzer auf dem Marktplatz von ihm erworbene heygold-Token zu verkaufen (nachfolgend „Verkäufer“), kann der Verkäufer auf dem Marktplatz ein Verkaufsangebot nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen über ein dafür vorgesehenes Formular erstellen.
2. Im Formular hat der Verkäufer zunächst die Angebotsmenge, also wie viele heygold-Token er verkaufen möchte, auszuwählen, als gewünschtes Handelspaar EURO festzulegen, also, dass er EURO für die heygold-Token erhalten möchte, und den Gesamtpreis. Zusätzlich sind ggf. Angaben zur gewünschten Zahlungsart sowie die damit verbundenen Zahlungsdaten anzugeben. Der Verkäufer ist in der Angebotserstellung frei.
3. Alle Angebote eines Verkäufers werden im Nutzerkonto des Vertragspartners gespeichert (vgl. Ziffer IX, „Verwaltung“).
4. Vorbehaltlich der Entrichtung der dafür vorgesehen Kosten (vgl. Ziffer X „Kosten“) wird das Angebot auf dem Marktplatz durch GTS freigeschaltet. Nach Freischaltung ist das Angebot auf dem Marktplatz für alle registrierten Nutzer ersichtlich. Neben den gemäß Ziffer 2 vom Verkäufer gemachten Angaben, ist der Name und etwaige Bewertungen des Verkäufers, eine Angebotsnummer und die Restlaufzeit des Angebotes ersichtlich.
5. Nach Freischaltung ist das Angebot für genau 30 Tage (nachfolgend „Laufzeit“) lang gültig, beginnend mit dem auf den Tag der Angebotsfreischaltung folgenden Tag. Das erstellte Angebots kann während der Laufzeit stets durch den Verkäufer geändert und auch zurückgezogen werden (vgl. Ziffer IX „Verwaltung“), sofern das Angebot noch nicht angenommen worden ist. Ein nicht zurückgezogenes Verkaufsangebot kann jederzeit, auch während eines Änderungsvorganges, angenommen werden. Nach Ablauf von 30 Tagen, ohne dass das Angebot angenommen wurde, kann der Verkäufer das Angebot zu vergünstigten Kosten reaktivieren (vgl. Ziffer X „Kosten“) und somit die Laufzeit verlängern. Der Verkäufer erhält eine Benachrichtigung mindestens 48 Stunden bevor sein Angebot abläuft.
6. Hat ein anderer Nutzer Interesse am Kauf der angebotenen heygold-Token (nachfolgend „Käufer“), kann der Käufer das Angebot des Verkäufers annehmen. Der Käufer hat dafür die Nachfrage, ob er das Angebot annehmen möchte, durch Anklicken des Button „Bestätigen“ zu beantworten. Eine Bestätigung der Angebotsannahme ist nur nach Kenntnisnahme und Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für heygold-Token (nachfolgend „heygold-AGB“) möglich. Im Anschluss daran hat der Käufer die Adresse seiner heygold-Wallet einzugeben und zu bestätigen. Durch das Klicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig kaufen“ durch den Käufer kommt der Kaufvertrag über die angebotene Anzahl an heygold-Token des Verkäufers zu den angebotenen Konditionen zustande; jedoch nur, sofern nicht ein anderer Käufer dem Käufer zuvorkommt. GTS informiert Käufer und Verkäufer über den Abschluss des Kaufvertrages.
7. Nach Annahme des Angebotes wird das Angebot bis zur erfolgreichen Abwicklung der Transaktion gesperrt. Für den Fall, dass die Transaktion nicht erfolgreich abgeschlossen wird vgl. Ziffer VIII, „Abwicklung der Kaufverträge“), wird das Angebot für die noch verbleibende Laufzeit kostenfrei reaktiviert.
GTS als vertraglich gebundener Vermittler von Concedus veröffentlicht Verkaufsangebote über heygold-Token, d.h. über Finanzinstrumente, von Verkäufern auf dem Marktplatz zu den vom Verkäufer vorgegebenen Konditionen. Das Angebot wird von GTS nicht verändert. Insbesondere stellt GTS selbst keine An- und Verkaufskurse. Ein Kaufvertrag über heygold-Token kommt allein zwischen Käufer und Verkäufer zustande. GTS wird nicht Partei des Kaufvertrags. Käufer und Verkäufer können frei entscheiden, ob sie den Kaufvertrag miteinander eingehen wollen. GTS hat insbesondere keinen Einfluss, ob und zu welchen Konditionen ein Kaufvertrag zustande kommt. Käufer und Verkäufer haben keinen Anspruch auf den Abschluss eines Kaufvertrags über heygold-Token gegen GTS.
1. Zahlungen im Rahmen der über den Marktplatz vermittelten Kaufverträge werden ausschließlich unter Zwischenschaltung des externen Zahlungsdienstleisters Secupay abgewickelt.
2. Kommt über den Marktplatz ein Kaufvertrag über heygold-Token zwischen dem Käufer und Verkäufer zustande, leitet GTS die Einigung über den Kaufpreis an Secupay weiter. Die Transaktion wird im Anschluss unmittelbar seitens Secupay weiterverarbeitet und der Käufer seitens Secupay zur Zahlung des Kaufpreises auf ein von Secupay angegebenes Konto aufgefordert. Sobald der Kaufpreis auf dem Konto eingegangen ist, wird der Verkäufer darüber informiert. Der Verkäufer hat sodann den verkaufte Anzahl an heygold-Token auf die heygold-Wallet des Käufers zu übertragen. Die erfolgreiche Übertragung ist seitens des Käufers gegenüber Secupay zu bestätigen. Secupay wird den Kaufpreis sodann an den Verkäufer ausbezahlen.
3. Die Übertragung der heygold-Token wird über die heygold-Blockchain durchgeführt und unmittelbar über die heygold-Wallets von Käufer und Verkäufer verbucht. Alle Rechte und Pflichten aus dem heygold-Token und dem damit verbundenen Miteigentumsanteil gehen nach erfolgreicher und über die heygold-Blockchain bestätigter Transaktion auf den Käufer über. Es gelten die heygold-AGB.
4. Nach erfolgreicher Abwicklung des Kaufvertrages wird das Angebot des Verkäufers auf dem Marktplatz automatisch gelöscht. Im Nutzerkonto des Verkäufers wird das Angebot als „abgeschlossen“ angezeigt.
5. Kaufverträge über heygold-Token außerhalb des Marktplatzes sind nicht zulässig.
Über das Nutzerkonto sind alle erstellten und freigeschalteten Angebote des Verkäufers für diesen einsehbar und können verwaltet werden. Als „offen“ angezeigte Angebote sind aktiv auf dem Marktplatz gelistet, haben jedoch noch keinen Käufer gefunden und können jederzeit angepasst werden. Als „storniert“ angezeigte Angebote wurden von Seiten des Verkäufers zurückgezogen, sind nicht mehr aktiv und entsprechend nicht mehr auf dem Markplatz gelistet. Bei als „bestätigt“ angezeigten Angeboten wurde ein Käufer gefunden, die Transaktion befindet sich in der Abwicklung. Ein solches Angebot kann nicht mehr geändert und auch von keinem anderen Käufer mehr angenommen werden. Auf dem Markplatz wird das Angebot entsprechend gesperrt. Bei einem als „abgeschlossen“ angezeigten Angebot ist die Transaktion erfolgreich mit einem Käufer abgeschlossen worden. Die Markierung ist rein informatorisch für den Verkäufer, auf dem Marktplatz ist das Angebot gelöscht.
1. Die Registrierung und die Führung des Nutzerkontos für den Marktplatz ist kostenlos. Dies schließt die Einbindung von Secupay mit ein. Kosten der durch den Käufer ausgewählten Payment-Service-Provider sind durch den Käufer zu tragen.
2. Mit der Annahme eines Angebots auf dem heygold Marktplatz sowie der daran angeschlossenen Abwicklung dieses Angebots wird eine Marktplatzgebühr fällig. Die damit verbundenen Kosten sind dem aktuellen Gebührenmodell zu entnehmen und sind vom Volumen des betreffenden Angebots abhängig. Die Kosten werden vom Käufer getragen und sind von diesem vor der Annahme des Angebots auf dem heygold Marktplatz einsehbar.
3. GTS weist die Käufer und Verkäufer darauf hin, dass auf Veräußerungsgewinne und Zinsen Steuern anfallen können und empfiehlt ihnen die Hinzuziehung eines Steuerberaters. GTS erbringt keine rechtliche und steuerliche Beratung.
1. Eine Haftung von GTS und Concedus ist vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Vorschriften oder nachfolgender Haftungsbegrenzungen ausgeschlossen.
2. Die Haftung von GTS und Concedus ist nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen möglich. Ausgenommen hiervon ist die Haftung für eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), für die GTS und Concedus jeweils bereits bei einfacher Fahrlässigkeit haften.
3. Es besteht keine Haftung von GTS oder Concedus gegenüber den Vertragspartnern im Zusammenhang mit den heygold-Token jeweils angestrebten wirtschaftlichen Zielen, insbesondere nicht auf den wirtschaftlichen Erfolg oder der Einhaltung von etwaigen im Zusammenhang mit heygold-Token abgegebenen Prognosen
4. GTS garantiert weder eine erfolgreiche Vermittlung hinsichtlich der Anschaffung oder Veräußerung von heygold-Token, noch die erfolgreiche Abwicklung geschlossener Kaufverträge. Nutzer haben keinen Anspruch gegen GTS auf erfolgreiche Vermittlung. Weitere Haftungsregeln in diesen AGB oder den heygold-AGB bleiben unberührt.
1. Der Nutzungsvertrag nach diesen AGB wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2. Das Nutzungsverhältnis ist jederzeit beiderseitig schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats ordentlich kündbar. Mit Wirksamwerden der Kündigung wird das Nutzerkonto des Nutzers gelöscht, ebenso zu diesem Zeitpunkt noch aktive Angebote auf dem Marktplatz. Befindet sich ein Kaufvertrag zum Zeitpunkt des fristgemäßen Wirksamwerdens der Kündigung noch in Abwicklung, wird die Kündigung erst nach erfolgreicher Abwicklung wirksam.
3. Eine E-Mail an support@heygold.com zwecks Löschung der Daten, gilt als Kündigung des Nutzungsvertrages im vorstehenden Sinne.
4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund für beide Seiten bleibt unberührt.
5. Kündigungen gegenüber GTS sind an die in der Präambel angegebene Adresse oder per E-Mail (an support@heygold.com) zu richten. Kündigungen gegenüber dem Nutzer sind an die bei der Registrierung angegebene Post- bzw. E-Mail-Adresse zu richten.
6. Vom Nutzer erworbene heygold-Token, die Verwahrung der Miteigentumsanteile am Goldsammelbestand durch GTS bzw. die Verwahrerin sowie Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten von GTS bleiben von einer Kündigung unberührt.
7. GTS wird unverzüglich nach Beendigung des Nutzungsvertrages innerhalb von 30 Tagen nach Wirksamwerden der Beendigung alle Daten des registrierten Nutzers innerhalb der GTS- bzw. heygold-Systeme, soweit dies rechtlich zulässig ist, also insbesondere soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Archivierungsfristen entgegenstehen, löschen. Die im Zusammenhang mit der heygold-Wallet auf der Blockchain erstellten Daten sind aufgrund ihrer grundsätzlichen Unveränderlichkeit und Eigenschaft als fortlaufendes Register nicht löschbar.
1. GTS ist ein vertraglich gebundener Vermittler der Concedus nach § 2 Abs. 10 Satz 6 KWG und ist gelistet als gebundener Vermittler bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Haftendes Unternehmen ist die Concedus GmbH, Schlehenstraße 14, 90542 Eckental. GTS wird als vertraglich gebundener Vermittler im Namen, für Rechnung und unter der Haftung von Concedus tätig, wobei GTS keine Untervermittler beschäftigt. Dies gilt nur für Vermittlungs- und etwaige Beratungstätigkeiten von GTS.
2. GTS ist unter: „BaFin - Register der vertraglich gebundenen Vermittler“ im öffentlichen Register der vertraglich gebundenen Vermittler nach § 2 Abs. 10 Satz 6 KWG der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingetragen.
3. Die Vermittlungstätigkeit der GTS unterliegt insbesondere nach § 83 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) einer gesetzlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht. Die Kommunikationen mit Nutzern im Rahmen der Vermittlungstätigkeit werden aufgezeichnet und Nutzer erklären sich hiermit einverstanden. Eine Kopie der Aufzeichnungen über diese Kommunikationen kann auf Anfrage des Nutzers über einen Zeitraum von fünf Jahren und – sofern seitens der BaFin gewünscht – über einen Zeitraum von sieben Jahren zur Verfügung gestellt werden. Als vertraglich gebundener Vermittler unterliegt GTS der Pflicht, Concedus jederzeit die Einsicht in ihre Geschäftsunterlagen zu gewähren, im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Pflichte und Rechte. Darüber hinaus herrscht im Sinne der Sicherung von Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten gemäß § 25b Absatz 1 Satz 1 KWG und § 80 Absatz 6 WpHG ein umfassendes Weisungsrecht der Concedus. Als vertraglich gebundener Vermittler ist GTS verpflichtet, Prüfungen und Begehungen ihrer Geschäftsräume durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie durch interne Revision der Concedus zu dulden und an diesen Prüfungen mitzuwirken.
4. GTS hat als vertraglich gebundene Vermittlerin eine gesonderte vertragliche Vereinbarung mit Concedus getroffen, wonach GTS als Erfüllungsgehilfe der Concedus für die Vermittlung von Finanzinstrumenten tätig wird (nachfolgend „Haftungsübernahme“). Nach dieser Vereinbarung besteht die Haftung durch Concedus gegenüber den Vertragspartnern für sämtlichen Schäden, welche aufgrund einer Pflichtverletzung des vertraglich gebundenen Vermittlers GTS entstehen, wenn und soweit nicht etwaige Haftungsbeschränkungen aus diesen AGB oder aus dem Vermittlungsvertrag bzw. AGB der Concedus entgegenstehen. Weitere Tätigkeiten der GTS, welche nicht die Vermittlung von Finanzinstrumenten beinhalten, inkludieren nicht die Haftungsübernahme durch Concedus.
5. Die Vermittlung erfolgt ausschließlich über den von GTS betriebenen Marktplatz. Es ist der GTS nicht gestattet, sich im Rahmen der Vermittlung im Auftrage Dritter selbst Eigentum oder Besitz an Geldern der Vertragspartner zu verschaffen.
6. GTS leistet ausdrücklich keine Vermögens-, Anlage- oder Steuerberatung. Es wird Vertragspartner vor Verkauf oder Kauf von heygold-Token empfohlen, eine Beratung durch entsprechend fachkundige Experten einzuholen.
Die von GTS vermittelten heygold-Token können mit wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerrechtlichen Risiken verbunden sein. Prognosen über zukünftige Wertentwicklungen können sich selbst bei konservativen Einschätzungen und Kalkulationen anders entwickeln als erwartet und prognostiziert. Der Erwerb von heygold-Token ist mit Risiken verbunden und kann zum teilweisen oder auch vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen (Teilverlustrisiko bzw. Totalverlustrisiko). Die Eignung einer Investition in heygold-Token ist nur für solche Kapitalanleger gegeben, welche bei negativer Entwicklung einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals finanziell bewältigen können. Die Kapitalanlage ist nicht für Anleger geeignet, bei denen ein kurzfristiger Liquiditätsbedarf besteht. Insbesondere ist Investition nicht zur Altersvorsorge geeignet.
Grow Motion Anteile der GTS AG, Köln
Stand: März 2023
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten grundsätzlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen vertraglichen Geschäftsbeziehungen zwischen der GTS AG, Marzellenstrasse 12, 50667 Köln (nachfolgend „GTS") und Bestellern, also Kunden der GTS, die entweder Verbraucher oder Unternehmer sind (nachfolgend zusammen „Vertragspartner“), soweit nicht einzelne Bestimmungen nur auf die Rechtsbeziehungen mit Verbrauchern oder Unternehmern Anwendung finden und diese AGB ausdrücklich anderes regeln.
Dabei versteht sich unter Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (nachfolgend „Verbraucher“ genannt).
Als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft anzusehen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (nachfolgend „Unternehmer“ genannt). Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
Die AGB gelten dabei in ihrer jeweils gültigen Fassung bei Abschluss eines Vertrages zwischen den vorgenannten Parteien.
GTS bietet vereinfacht ausgedrückt über die von ihr betriebene Internetseite unter www.heygold.com (nachfolgend „Plattform“ genannt) den Kauf, und die Veräußerung von Miteigentumsanteilen (Miteigentum nach Bruchteilen) an einer Pflanze (nachfolgend „Grow Motion-Anteil“ genannt) an. Mit dem Erwerb eines Grow Motion-Anteils erwirbt der Vertragspartner einen Miteigentumsanteil an einer Pflanze. Ein Grow Motion-Anteil dokumentiert 1/20 einer Pflanze. GTS beauftragt für den Anbau, die Pflege, die Ernte sowie die Verwendung der Ernte die Grow Motion AG, Luterbachstrasse 10, 4528 Zuchwil (nachfolgend „Plantagenbetrieb“ genannt).
GTS bietet dem Vertragspartner zudem den Rückkauf des Grow Motion-Anteils über die Plattform an (vgl. Ziffer IV.3.).
Die AGB werden mit Abschluss des Vertrages wesentlicher Vertragsbestandteil der jeweiligen Vertragsbeziehung zwischen GTS und dem Vertragspartner, die neben dem Erwerbsvorgang des Grow Motion-Anteils zusammen mit dem Miteigentumsanteil auch die Verwahrung des Miteigentumsanteil durch GTS regelt. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn GTS der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
GTS behält sich vor, Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der AGB und sonstiger Bedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Solche Änderungen gelten nicht für bereits getätigte Bestellungen. GTS wird diese Änderungen nur ausführen soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Im Übrigen wird GTS den Vertragspartner unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die vom Vertragspartner mitgeteilte Email-Adresse informieren. Die Änderungen werden in diesem Fall Vertragsbestandteil, wenn der Vertragspartner nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis gegenüber GTS zumindest in Textform widerspricht. In diesem Fall ist GTS zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
GTS kann aufgrund gesetzlicher Vorschriften (insbesondere Geldwäschegesetz, Abgabenordnung) in bestimmten Fällen zur Identifizierung seiner Vertragspartner und eines etwaigen wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet sein. In diesem Fall ist der Vertragspartner gesetzlich zur Mitwirkung, insbesondere Vorlage von amtlichen Ausweisdokumenten und ggf. weiterer notwendiger Informationen und Unterlagen, verpflichtet. Sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen sind unverzüglich gegenüber GTS anzuzeigen. Unabhängig von gesetzlichen Vorschriften behält sich GTS generell eine Identitätsprüfung seiner Vertragspartner aus Sicherheitsgründen vor.
Die Inanspruchnahme der Plattform und der von GTS darüber angebotenen Leistungen setzt die einmalige Registrierung und Einrichtung eines Nutzerkontos des Vertragspartners auf der Plattform voraus. Die Registrierung und die Anlage eines Nutzerkontos erfolgt durch das Ausfüllen und Absenden eines von GTS auf der Plattform vorgehaltenen Formulars auf elektronischem Weg. Der Vertragspartner kann das vorgenannte Formular nur nach Kenntnisnahme und Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GTS zum Versand bringen. Die Registrierung und Nutzung der Plattform ist für den Vertragspartner unentgeltlich. Vertragspartnern ist eine Registrierung und Nutzung der Plattform nur gestattet, wenn sie mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und unbeschränkt geschäftsfähig sind.
Für die Registrierung als Voraussetzung des Vertragsschlusses zwischen den Parteien ist die Eingabe persönlicher Daten des Nutzers (Name, Vorname, Rechnungsanschrift, Email-Adresse) erforderlich. Eine Registrierung unter Pseudonym oder einem anderen Namen sowie die Mehrfachregistrierung ist unzulässig. Der Vertragspartner hat auf eigene Rechnung zu handeln.
Der Vertragspartner gibt sich zudem ein individualisiertes frei wählbares Passwort, welches zusammen mit der Email-Adresse als Benutzernamen die Zugangsdaten für die Plattform und deren Nutzung darstellen (nachfolgend „Zugangsdaten“ genannt). Die Zugangsdaten hat der Vertragspartner strikt geheim zu halten.
GTS behält sich das Recht vor, Anmeldeanträge abzulehnen bzw. registrierte Vertragspartner ohne Angabe eines Grundes von der Nutzung der Plattform auszuschließen.
Jeder registrierte Vertragspartner kann jederzeit die Löschung oder Änderung seiner im Rahmen der Registrierung angegebenen Daten bei GTS beantragen, sofern nicht gesetzliche Vorgaben entgegenstehen oder die Daten für Zwecke, für die sie erhoben wurden, noch notwendig sind. Für die Löschung oder Änderung dieser Daten muss der Kunde eine entsprechende Email an support@heygold.com senden. Der Vertragspartner kann die Daten jederzeit in der Rubrik „MEIN PROFIL“ einsehen.
Der registrierte Vertragspartner kann die auf der Plattform dargestellten und angebotenen Grow Motion-Anteile an dem Pflanzensammelbestand über den Button „KAUFEN“ auswählen. Die bloße Darstellung der Grow Motion-Anteils an einem Pflanzensammelbestand auf der Plattform als solches stellt kein verbindliches Angebot seitens GTS dar, sondern lediglich die Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (invitatio ad offerendum).
Über den Button „KAUFEN“ gelangt der Vertragspartner zu einer Übersichts-Seite „Wallet“. Dort bekommt er einen Überblick, über die von ihm über die Plattform getätigten Anteilskäufe, insbesondere bei der Auswahl der Kachel „Grow Motion“ seinen jeweils aktuellen Bestand an Grow Motion-Anteilen angezeigt. Zudem erhält der Vertragspartner dort die Möglichkeit zum Kauf von weiteren Grow Motion-Anteilen in dem er eine beliebige und von ihm frei wählbaren Anzahl der von ihm zu bestellenden Grow Motion-Anteilen eingibt. Daneben wird der jeweilige aktuelle Einzelpreis eines Grow Motion-Anteils aufgeführt, sowie der vom Vertragspartner zu zahlende Gesamtpreis.
Durch das Drücken des Bestellbuttons „WEITER“ gelangt der Vertragspartner auf eine Übersichtsseite die ihm nochmals den jeweils aktuellen Bestand seiner Grow Motion-Anteile, sowie die Daten seiner aktuellen Bestellung (Anzahl, Einzelpreis und Gesamtpreis) anzeigt. Der Vertragspartner kann dann jeweils auswählen, mit welche der von GTS angebotenen Zahlarten Banküberweisung, Sofortüberweisung, PayPal oder giropay/paydirekt er den jeweiligen Gesamtpreis zahlen möchte.
Drückt der Vertragspartner nach erforderlicher Auswahl der Zahlungsart, den Button „JETZT KAUFEN“ gibt er einen verbindlichen Antrag und damit ein Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Grow Motion-Anteile gegenüber GTS ab. Im Rahmen der Abgabe des Angebots erklärt sich der Vertragspartner damit einverstanden, dass GTS den Plantagenbetrieb mit der Pflege der Miteigentumsanteile an einem Pflanzensammelbestand im eigenen Namen unterbeauftragt (Besitzmittlungsverhältnis). Alle Angebote von GTS gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den jeweiligen Warenangebot etwas anderes vermerkt ist.
GTS schickt daraufhin dem Vertragspartner eine automatische Empfangsbestätigung per Email zu, die im Anhang die Rechnung zur jeweiligen Bestellung des Vertragspartners enthält und die der Vertragspartner über die reguläre Systemfunktion „Speichern“ und „Drucken“ elektronisch speichern und ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass das vorgenannte Angebot des Vertragspartners bei GTS eingegangen ist und stellt keine Annahme dieses Angebotes dar.
Der Vertragspartner verzichtet ausdrücklich auf den Zugang einer Annahmeerklärung durch GTS. GTS ist jedoch insoweit auch berechtigt, das Angebot des Vertragspartners ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Insoweit kommt der Vertrag bei der vorstehend beschriebenen Angebotsabgabe entweder durch Zusendung einer entsprechenden Annahmeerklärung oder durch den Vollzug der Leistung (vgl. nachfolgende Ziffer II.2) durch Pflegeauftrag des Grow Motion-Anteils bei dem Plantagenbetrieb und dem Hinzufügen eben dieses Grow Motion-Anteils zum Pflanzensammelbestand (Annahme) zustande, je nachdem welches zeitlich früher erfolgt. Hierüber wird GTS den Vertragspartner mindestens in Textform (Email) informieren.
In der Email mit der Empfangsbestätigung oder in einer separaten Email wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, Rechnung und AGB) dem Vertragspartner von GTS auf einem dauerhaften Datenträger (Email oder Papierausdruck) zugesandt. Der Vertragstext wird zudem unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
Vertragsgegenstand ist der Kauf sowie die unentgeltliche Pflege und die Übertragung von Miteigentumsanteilen an einem Pflanzensammelbestand (Miteigentum nach Bruchteilen). Die Miteigentümer bilden eine Bruchteilsgemeinschaft im Sinne der §§ 741 ff. BGB. Je Grow Motion-Anteil überträgt GTS dem Vertragspartner nach jeweils vollständiger Bezahlung einen Miteigentumsanteil an dem nachfolgend näher bezeichneten Pflanzensammelbestand, der 1/20 einer Pflanze des gesamten Pflanzensammelbestandes beträgt.
Dabei erwirbt GTS in eigenem Namen Pflanzen vom Plantagenbtrieb und beauftragt diesen gleichzeitig mit der Pflege . GTS verschafft dem Vertragspartner Eigentum an dem gekauften Pflanzenanteil durch die Einräumung von Miteigentumsanteilen entsprechend des Umfangs der vom Vertragspartner erworbenen Grow Motion-Anteile.
a) Übertragung von Miteigentumsanteil
Die Übertragung des Miteigentums erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung durch die Einigung zwischen GTS und dem Vertragspartner, dass der Vertragspartner Miteigentümer am Pflanzensammelbestand werden soll und der Vereinbarung eines sog. Besitzmittlungsverhältnisses, wie nachfolgend beschrieben:
Ein Besitzmittlungsverhältnis liegt vor, wenn GTS für den Vertragspartner unter Anerkennung dessen (Bruchteils)eigentums dessen Bruchteil pflegt, bzw. durch einen Dritten pflegen lassen will. Dabei erhält der Vertragspartner mit Annahme seines Angebots durch GTS einen Herausgabeanspruch gegenüber dieser auf Herausgabe des Pflanzensammelbestands an alle Miteigentümer im Sinne des § 432 BGB (i) im Falle der Beendigung des Pflegevertrages zwischen GTS und dem Plantagenbetrieb (sofern GTS keinen neuen Pflegevertrag mit einem Dritten schließt) oder (ii) im Falle der gesetzlich vorgesehenen Aufhebungsmöglichkeiten der Bruchteilsgemeinschaft zwischen den Miteigentümern.
Die Parteien sind sich insoweit über den Eigentumsübergang durch Gutschrift auf das Nutzerkonto des Vertragspartners einig.
b) Pflege des Miteigentumanteils
Die GTS wird den Plantagenbetrieb darüber aufklären, dass der Pflanzensammelbestand im Miteigentum der Vertragspartner steht und vertraglich sicherstellen, dass Pfandrechte oder Zurückbehaltungsrechte des Plantagenbetrieb nur wegen solcher Forderungen geltend gemacht werden können, die mit Bezug auf den Pflanzensammelbestand entstanden sind.
Die GTS wird vertraglich sicherstellen, dass der Plantagenbetrieb den Pflanzensammelbestand gegen Diebstahl, Feuer und Wasserschäden versichert. Die GTS haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit des Plantagenbetrieb. Dem Vertragspartner steht im Falle der Insolvenz des Plantagenbetrieb gemäß § 47 InsO ein Aussonderungsrecht zu, das von der GTS im Namen der Miteigentümer des Pflanzensammelbestands geltend gemacht wird.
Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich mit einer Sammelverwahrung einverstanden. Der Pflanzensammelbestand beinhaltet alle Pflanzen, die sich im Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie zukünftig in den Gewächshäusern des Plantagenbetrieb mit der Aufschrift „heygold“ befinden bzw. zukünftig befinden werden. GTS versichert, dass die im Sammelbestand befindlichen Pflanzen mindestens der verkauften Grow Motion-Anteil-Anzahl entspricht. Dies wird jährlich von einem Wirtschaftsprüfer überprüft.
GTS ist berechtigt, eigenständig und ohne vorherige Abstimmung mit dem Vertragspartner, die Zusammensetzung des Pflanzensammelbestands in Bezug auf die dort befindlichen Pflanzen zu ändern, sofern die Gesamtanzahl der im Pflanzensammelbestand befindlichen Pflanzen vor und nach der Anpassung im Verhältnis zu den emittierten Grow Motion-Anteilen nicht unterschritten wird.
GTS führt ein Verzeichnis zur Verwaltung der Miteigentumsanteile an dem genannten Pflanzensammelbestand. Hieraus ist insbesondere ersichtlich, welchem Vertragspartner, welche Anzahl an Grow Motion-Anteilen zugeordnet ist. Die erfassten Pflanzenanteile pro Vertragspartner ist für die Bestimmung des Miteigentumsanteils am Gesamtbestand des Pflanzensammelbestands maßgebend.
Im Falle der Beendigung des Pflegevertrages mit dem Plantagenbetrieb wird GTS diese Information auf der Plattform frei zugänglich veröffentlichen.
c) Bruchteilsgemeinschaft
Alle Miteigentümer bilden eine Bruchteilsgemeinschaft im Sinne der §§ 741 ff. BGB.
Über den Fall der Beendigung des Pflegevertrages ohne Abschluss eines neuen Pflegevertrages hinaus ist eine Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft – auch mit Wirkung über den Tod des Vertragspartners hinaus – für immer ausgeschlossen. Die gesetzlichen Aufhebungsmöglichkeiten bleiben unberührt. Die gemeinschaftliche Verwaltung nach §§ 744 und 745 BGB ist ausgeschlossen.
Wird der Herausgabeanspruch an alle Miteigentümer unter den vorgenannten Voraussetzungen von einem Miteigentümer geltend gemacht, ist GTS berechtigt, den Pflanzensammelbestand zum aktuellen marktüblichen Verkaufspreis (Händlerabgabepreis) im Namen aller Miteigentümer zu veräußern. GTS wird den Liquiditätserlös durch Auszahlung des jeweiligen Anteils durch Überweisung auf die jeweils angegebene Bankverbindung auskehren.
Die auf der Plattform angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive der aktuell gültigen 7% Umsatzsteuer.
Die Zahlung des Kaufpreises für einen Grow Motion-Anteil und den damit dokumentierten Miteigentumsanteil an einem Pflanzensammelbestand, ist jeweils vor dem Vertragsschluss fällig.
GTS erkennt insoweit nur die in der Plattform angezeigten Zahlungsarten (Banküberweisung, Sofortüberweisung, PayPal, giropay/paydirekt) an. Insoweit ist der Kaufpreis unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer oder der Kundennummer als Verwendungszweck auf die von GTS in der jeweiligen Rechnung angegebene Bankverbindung von GTS zu bezahlen. Die Belastung des Bankkontos, bzw, des PayPal-Kontos des Vertragspartners erfolgt dabei als Vorauskasse. GTS erhält jeweils die Überweisungsgutschrift.
Erfolgt binnen 24 Stunden nach Versand des Vertragstextes kein Zahlungseingang auf die jeweilig angegebene Bankverbindung oder das PayPal-Konto von GTS oder nur ein nicht vollständiger Zahlungseingang, ist GTS berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Tritt GTS vom Vertrag zurück, wird GTS den Grow Motion-Anteil nicht mehr liefern, auch wenn der Vertragspartner nach dem Erhalt der Rücktrittserklärung noch den ursprünglich von GTS geforderten Betrag an diese zahlt.
Der Pflegevertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertragspartner kann den Pflegevertrag ganz oder teilweise mindestens in Textform (bspw. per Brief, per Email oder per Telefax) kündigen. Bestimmt der kündigende Vertragspartner in der Kündigung nicht ausdrücklich einen anderen Termin, so erfolgt die Kündigung in der Regel mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum jeweiligen Monatsende. Mit Beendigung des Pflegevertrages wird der Vertragspartner die in seinem Eigentum stehenden Grow Motion-Anteile an GTS nach den Regelungen dieser AGB zurück verkaufen. Im Übrigen gilt die Regelung der Ziffer III.2 lit c) dieser AGB.
Klarstellend wird festgehalten, dass eine Herausgabe des jeweiligen Miteigentumsanteils an den Vertragspartner ausgeschlossen ist. Insoweit kann nur ein Herausgabeanspruch an alle Miteigentümer der Bruchteilsgemeinschaft geltend gemacht werden. In diesem Fall ist GTS berechtigt, den Pflanzensammelbestand zum aktuellem Marktpreis im Namen aller Miteigentümer zu veräußern. GTS wird den Liquiditätserlös durch Auszahlung des jeweiligen Anteils durch Überweisung auf die jeweils angegebene Bankverbindung auskehren.
Eine Kündigung des Pflegevertrages durch GTS kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Ein wichtiger Grund im Sinne dieser AGB liegt insbesondere vor, wenn
a) der Vertragspartner falsche Angaben im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss macht
b) der Vertragspartner im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere des Geldwäschegesetztes /GwG), den geltenden Embargovorschriften oder den Vorschriften zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und/oder anderen strafrechtlichen Regelungen verstößt,
c) der Vertragspartner der GTS und/oder den Plantagenbetrieb vorsätzlich schädigt oder versucht zu schädigen,
d) der Vertragspartner einer Änderung dieser Vertragsbedingungen nicht zustimmt und GTS die Fortsetzung des Vertrages ohne die Änderungen der Vertragsbedingungen nicht zumutbar ist (vgl. Ziffer I. dieser AGB) und
e) der Plantagenbetrieb ihre geschäftliche Beziehung mit GTS, gleich aus welchen Gründen auch immer, beendet, ohne dass GTS dies zu vertreten hat.
Klarstellend weisen wir nochmals darauf hin, die Beendigung des Pflegevertrages keine Auswirkung auf den Bestand der Bruchteilsgemeinschaft hat. Das Recht zur Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft ist ausgeschlossen
Die Gewährleistungsrechte des Vertragspartners richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist:
Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt bei Vertragspartnern, die Verbraucher sind 2 Jahre, bzw. bei Vertragspartnern die Unternehmer sind 1 Jahr.
Eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht wird und/oder auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der GTS, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. § 478 BGB und die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben von dieser Regelung unberührt.
Liegt ein Mangel vor, ist GTS zur Nacherfüllung berechtigt. GTS ist jedoch auch berechtigt, die vom Vertragspartner gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und eine andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Vertragspartner bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner ausgeschlossen.
Schlägt die Nacherfüllung mindestens zweimal fehl, ist der Vertragspartner berechtigt, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
Der Vertragspartner darf über den Grow Motion-Anteil nur mit ausdrücklicher Zustimmung der GTS verfügen. Ein bilateraler Handel des Grow Motion-Anteils außerhalb des von GTS eingerichteten Markplatzes und des Online-Shops ist nicht vorgesehen.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Miteigentumsanteile am Pflanzensammelbestand nicht zu verpfänden oder auf sonstige Art und Weise zu belasten.
Die Übertragung eines Grow Motion-Anteils erfolgt nach entsprechender Einigung durch die Abtretung des Herausgabeanspruchs des jeweiligen Miteigentumsanteils aus dem Vertragsverhältnis mit GTS.
Ein Miteigentumsanteil am Pflanzensammelbestand, kann übertragen werden, somit kann ein Grow Motion-Anteil übertragen werden.
Der Vertragspartner ist berechtigt die ihm gehörenden Grow Motion-Anteile an GTS zurück zu verkaufen. Zu diesem Zweck kann der der Vertragspartner über sein Benutzerkonto auf der Plattform GTS eine von ihm zu wählende Anzahl der in seinem Eigentum stehenden Grow Motion-Anteile auswählen und GTS zum (Rück)Kauf anbieten.
Zu diesem Zweck muss der Vertragspartner den Button „VERKAUFEN“ drücken. Der Vertragspartner kann die Anzahl der von ihm zum Rückkauf angebotenen Grow Motion-Anteile in der vorgehaltenen Eingabemaske eintragen. Dabei ist die Anzahl der zum Verkauf anbietbaren Grow Motion-Anteile auf die im Verzeichnis zur Verwaltung der Miteigentumsanteile dem Vertragspartner aufgeführten Anteilsanzahl begrenzt. Mit dem Button „ANGEBOT EINHOLEN“ übermittelt der Vertragspartner seine Einladung zur Abgabe eines Rückkaufangebots an GTS. Diese übermittelt dem Vertragspartner unverzüglich ein Angebot, welches sich am jeweils aktuellen Marktpreis orientiert. Das Angebot ist zeitlich befristet auf 5 Minuten. Hierauf wird der Vertragspartner jeweils deutlich sichtbar hingewiesen. Nimmt der Vertragspartner das Angebot von GTS zum Rückkauf an, so muss er dies durch Drücken des Buttons „ANGEBOT ANNEHMEN UND JETZT VERKAUFEN“ und die Eingabe seiner gültigen Bankverbindung bestätigen. Erst mit Gutschrift des Verkaufspreises auf der vom Vertragspartner angegebenen Bankverbindung wird das Eigentum an dem Grow Motion-Anteil vom Vertragspartner an GTS übertragen. Der Vertragspartner überträgt zu diesem Zweck den Herausgabeanspruchs des jeweiligen Miteigentumsanteils an GTS. GTS nimmt diese Abtretung an.
Eine physische Auslieferung der Grow Motion-Anteile an den Vertragspartner im Falle der Beendigung des Verwahrungsvertrages gleich aus welchem Grund ist nicht möglich, vgl. Ziffer III.4
Will der Vertragspartner das Angebot von GTS auf Rückkauf des Grow Motion-Anteils nicht annehmen, kann er diesen auch an einen anderen Nutzer der Plattform veräußern. Zu diesem Zweck wird GTS einen Marktplatz zur Weiterveräußerung und Weiterübertragung der Grow Motion-Anteile einrichten. Für die Nutzung des Marktplatzes ist u.a. eine gesonderte Registrierung erforderlich.
Wird das Nutzerkonto des Vertragspartners für die Nutzung des Marktplatzes freigeschaltet, kann der Vertragspartner ein Angebot zur Übertragung von Grow Motion-Anteilen unterbreiten. Weitere Einzelheiten regeln die AGB für die Nutzung des Marktplatzes.
Die nachfolgenden Ausführungen stellen die als wesentlich erachteten tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grow Motion-Anteilen zusammen mit dem Miteigentumsanteil dar. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass infolge besonderer individueller und somit nicht bekannter Umstände beim Vertragspartner weitere individuelle Risiken eintreten können, die für GTS nicht vorhersehbar sind oder sich dadurch Risikofolgen intensivieren ebenso wie durch das Hinzutreten allgemeiner negativer wirtschaftlicher Umstände, wie etwa einer weltweiten Finanz-, Währungs- und/oder Wirtschaftskrise, ggf. als Folge einer Pandemie.
Diese und die nachstehend dargestellten Risiken entbinden den Vertragspartner nicht davon, sich ein eigenständiges Urteil hinsichtlich des Angebots von Grow Motion-Anteilen zu bilden und zur Grundlage seiner Entscheidung zu machen. Individuelle Risiken aus der persönlichen Situation des Vertragspartners können hier nicht dargestellt werden. Daher kann es zur Beurteilung des Angebots für den Vertragspartner empfehlenswert sein, den Rat von eigenen Beratern einzuholen.
Dem Vertragspartner ist bekannt, dass der Erwerb des Grow Motion-Anteils (Miteigentumsanteil an einem Pflanzensammelbestand) ein Verlustrisiko für sein eingesetztes Kapital bis zum Totalverlust beinhaltet. Dem Vertragspartner ist ferner bekannt, dass der Grow Motion-Anteil keinen Anspruch auf die Herausgabe von Pflanzen, auch nicht in Höhe des Miteigentumsanteil gewährt und der Grow Motion-Anteil ohne ausdrückliche Zustimmung von GTS nicht übertragbar ist.
Dem Vertragspartner steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
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Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tage des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (GTS AG, Marzellenstrasse 12, 50667 Köln, E-Mail: support@heygold.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, obwohl Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf die Rechtsfolge hingewiesen wurden und dieser ausdrücklich zugestimmt haben, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht („Wertersatz“).
Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Bei einem Vertrag im Zusammenhang mit dem Erwerb des Grow Motion-Anteils besteht kein Recht auf Widerruf.
Das Recht zum Widerruf erlischt, wenn GTS die Dienstleistung erbracht hat und der Vertrag durch Erwerb des Grow Motion-Anteils und dem damit dokumentierten Miteigentumsanteil an einem Pflanzensammelbestand durch den Vertragspartner vollzogen ist oder GTS mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat, nachdem der Vertragspartner hierzu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch GTS verliert.
Ende der Widerrufsbelehrung
Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GTS, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet GTS nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Vertragspartnern aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Im Übrigen verjähren Ansprüche wegen Mängel in der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren, es sei denn der Vertragspartner ist kein Verbraucher. In diesem Fall beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr, es sei denn GTS haftet gemäß den Regelung dieser Ziffer 9 auf Schadensersatz.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, einander zeitlich unbeschränkt, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich bezeichneten Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung zugängig gemacht werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrages beschäftigte Dritte erfolgt nur mit vorheriger schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners.
GTS erhebt und verarbeitet die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Vertragspartners. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Vertragspartners beachtet GTS die gesetzlichen Bestimmungen. Ohne Einwilligung des Vertragspartners wird GTS personenbezogene Daten des Vertragspartners nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist oder ein berechtigtes Interesse von GTS besteht.
Der Vertragspartner kann heygold-Token zusammen mit dem Miteigentumsanteil nur als angemeldeter Benutzer bestellen. Als angemeldeter Benutzer muss er nicht jedes Mal seine persönlichen Daten angeben, sondern der Vertragspartner kann sich vor oder im Rahmen einer Bestellung einfach mit seiner E-Mail-Adresse und dem von ihm bei Registrierung frei gewählten Passwort in seinem Vertragspartnerkonto anmelden.
Zur Durchführung und Abwicklung einer Bestellung benötigt GTS vom Vertragspartnern mindestens die folgenden Daten:
– Vor- und Nachname
– E-Mail-Adresse
– Postanschrift
Walletangaben
Bei der Bezahlung per Überweisung verwendet GTS zudem auch die Bankverbindungsdaten zur Zahlungsabwicklung.
Eine darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten des Vertragspartnern insbesondere für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf einer ausdrücklichen Einwilligung. Diese Einwilligungserklärung erfolgt völlig freiwillig und kann mit einer E-Mail an den Kundensupport „support@heygold.com“ jederzeit widerrufen werden.
Die von GTS mitgeteilten Daten bleiben in dem jeweiligen Vertragspartnerkonto so lange gespeichert, bis der Vertragspartner diese selbst löscht. Darüber hinaus speichert GTS die Vertragspartnerdaten nur im Rahmen ihrer steuer- und handelsrechtlichen Pflichten.
Soweit sich die persönlichen Angaben des Vertragspartnern ändern, ist er selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen können online nach Anmeldung unter „Mein Profil“ vorgenommen werden.
Im Rahmen der Anfrage durch Ermittlungsbehörden, kann GTS bei Nachweis der Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens verpflichtet sein, in erforderlichem Umfang, personenbezogene Daten des Vertragspartners, insbesondere die Anschrift, an die ermittelnden Behörden weiterzuleiten.
Hinsichtlich der Einzelheiten und des Umfangs der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Vertragspartnern wird auf die unter https://heygold.com/terms vorgehaltene Datenschutzerklärung verwiesen.
Soweit GTS nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifizierung des Vertragspartnern und eines etwaig wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet ist, ist der Vertragspartner gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere muss der Vertragspartner GTS die zur Identifizierung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzeigen.
GTS speichert den Vertragstext nicht, sendet aber dem Vertragspartner die Bestelldaten und die AGB per E-Mail zu. Die AGB kann der Vertragspartner jederzeit auch hier auf der Plattform unter https://heygold.com/terms einsehen und herunterladen. Etwaige vergangene Bestellungen kann der Vertragspartner auf der Plattform nach seinem Kunden-Login einsehen.
Dieser Vertrag enthält alle zwischen den Parteien über den Vertragsgegenstand getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden existieren nicht.
Änderungen dieser AGB bedürfen zumindest der Textform.
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
Auf Verträge zwischen dem Vertragspartner und GTS findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Vertragspartner als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen sowie des Vertrages als solches selbst nicht berührt.
Im Falle von Streitfragen bietet die EU-Kommission eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform). Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglicher Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen und diese OS-Plattform erreicht der Vertragspartner über folgenden Link: https://ec.europa.eu/consumers/odr
GTS ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Zur Erklärung des Widerrufs können Sie folgendes Formular verwenden:
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
[GTS AG, Marzellenstrasse 12, 50667 Köln, E-Mail: support@heygold.com]:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf
der folgenden Waren (*) :
Kauf eines Grow Motion-Anteils
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
_______________
(*) Unzutreffendes streichen.
Unsere Website nutzt Cookies und vergleichbare Funktionen, um personenbezogene Daten und Endgeräteinformationen zu verarbeiten. Die Verarbeitung der Daten erfolgt zur Einbindung sozialer Medien und ist unabdingbar für verschiedene Kernfunktionen der Onlineplattform. Je nach Funktion können dabei Daten an Dritte innerhalb der EU weitergegeben werden. Deine Einwilligung ist erforderlich, um die Onlineplattform nutzen zu können.